Marken- und Titelschutz bei Webauftritten
Themenreihe
Das Portal iRights.info und die EU-Initiative klicksafe bieten eine Themenreihe zu verschiedenen Rechtsfragen im Netz an. In regelmäßigen Abständen werden aktuelle Schwerpunktthemen rund um Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verständlich aufbereitet und auf beiden Portalen zur Verfügung gestellt.
Kompletter Schwerpunkt "Marken- und Titelschutz bei Webauftritten" als PDF herunterladen.
Spielregeln im Internet – Durchblicken im Rechte-Dschungel
Broschüre von klicksafe und iRights.info
Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt! - Urheber- und Persönlichkeitsrechte im Internet, Broschüre von klicksafe und iRights.info
Schwerpunkt: Marken- und Titelschutz bei Webauftritten
Autoren: Dr. Till Kreutzer und Eva Ricarda Lautsch, iRights.info
Im Netz kann jeder für sich selbst, seine Katze oder seine Firma eine Webseite oder ein Blog einrichten. Doch die Freiheit ist rechtlich eingeschränkt. Verstöße gegen Marken- und Titelschutzrechte können dazu führen, dass Domains vom Netz genommen, Webseiten und Blogs umbenannt werden müssen und Briefe mit Schadensersatzforderungen ins Haus flattern. Was also muss man beachten, wenn man eine Domain anmeldet? Nach welchen Kriterien sollte man einen Blogtitel wählen? Ein paar Antworten auf viele Fragen im Dickicht der digitalen Präsentation von Inhalten.
Wenn man eine eigene Webseite gestalten will, benötigt man als erstes eine Domain, das heißt eine digitale Adresse, unter der die eigenen Seiten zu finden sind. Sie übersetzt die IP-Nummer, die jeder Webserver hat, in eine menschenlesbare Webadresse. Sie setzt sich zusammen aus der Top-Level-Domain (TLD als Domainendung, zum Beispiel .de, .com oder .org) und der Second-Level-Domain (SLD als Domainname, zum Beispiel meyer.de, schokoriegel.com), die durch einen Punkt voneinander getrennt sind.
Die Anmeldung der Domain erfolgt in der Regel bei einen Internet Service Provider (kurz: ISP oder Provider), der prüft, ob die gewünschte Domain verfügbar ist und sie dann gegen eine monatliche oder jährliche Gebühr technisch betreut. Alle .de-Domains sind bei der deutschen Registry DENIC eG (Deutsches Network Information Center - www.denic.de) registriert; für andere Domains sind unterschiedliche andere Registries zuständig. Die Auswahl einer Top-Level-Domain ist in der Regel frei – vor allem unter den bekanntesten TLDs .de, .com, .org oder .net kann jeder eine Domain anmelden. Beispielhaft für die TLD .de gilt: die SLD muss aus den Ziffern 0-9 und Buchstaben des lateinischen Alphabets bestehen und kann 3 bis 63 Zeichen umfassen.
Eine Domain ist also die digitale Adresse für einen bestimmten Server. Sie enthält oft bestimmte Namen oder Unternehmenskennzeichen, zu deren Nutzung der Domain-Anmelder berechtigt sein muss. Bei der Registrierung gilt: first come, first served. Wer die Domain zuerst anmeldet, bekommt sie – unabhängig davon, ob er dazu berechtigt ist. Die Stellen, die die Adressen vergeben und verwalten (wie DENIC), überprüfen nicht, ob die Registrierung gegen Marken- oder Titelschutzrechte verstößt. Der Anmelder muss vor der Registrierung versichern, dazu berechtigt zu sein, die Domain zu registrieren. Entspricht dies nicht den Tatsachen, kann der Registrierungsvertrag fristlos gekündigt und die Domain vom Netz genommen werden.




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