Domain-Grabbing und Domainhandel

Mit Domain-Grabbing bezeichnet man die Praxis, einzelne oder viele Domains zu registrieren, um sie gewinnbringend zu verkaufen oder als Werbeplattform zu verwenden. Domaingrabber wollen auf den registrierten Webadressen keine Inhalte bereitstellen. Als Domaingrabbing wird dabei nur die missbräuchliche Variante bezeichnet. Hier werden in der Regel gezielt bestimmte Domains gesichert, um sie später gegen Zahlung eines „Lösegeldes“ an den- oder diejenigen zu verkaufen, die sie eigentlich benötigen. Hiervon zu unterscheiden sind Domainhändler, die einfach massenhaft freie Domains registrieren. Letzteres ist generell zulässig, während Domaingrabbing häufig gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

Man hat generell keinen Anspruch gegen einen Domainhändler, wenn er die Wunschdomain registriert hat und einem diese nur gegen Bezahlung überlassen will. Sie kostenlos überlassen zu bekommen oder sie ohne weitere Bedingungen freigeben zu lassen, hat man nur verlangen, wenn die Registrierung der Domain missbräuchlich war. Das ist vor allem der Fall, wenn der Domaingrabber eine Webadresse offensichtlich nur deshalb registriert hat, um einer Registrierung durch einen Berechtigten (zum Beispiel eine Firma oder einen Namensträger) zuvorzukommen. Ein möglicher Grund hierfür ist, dass Geld für die Freigabe verlangt werden soll. Ob das der Fall ist, hängt von der jeweiligen Konstellation ab.

Ist man selbst Inhaber von Kennzeichenrechten (etwa, weil man eine Marke für sein Webangebot registriert hat), kann man auf Grundlage des Schutzrechts gegen einen Domainverwalter oder -grabber vorgehen und von ihm die Freigabe der Webadresse verlangen. Wenn er sich weigert, kann man seine Rechte mittels einer Abmahnung, Klage oder eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen. In jedem Fall ist es empfehlenswert, bei der zuständigen Domain-Vergabestelle (zum Beispiel die DENIC als Vergabestelle für die Top-Level-Domain .de) einen sogenannten „Dispute-Eintrag” setzen zu lassen. Das stellt sicher, dass die Domain, nachdem sie freigegeben wurde, nicht zwischenzeitlich von einem anderen Nutzer registriert werden kann.

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