HTML-Code und Metatags
Sobald die Domain-Anmeldung gelungen ist, wird es darum gehen, die dort abrufbare Webseite mit Inhalten zu füllen. Aber auch im HTML-Code der Webseite dürfen geschützte Begriffe (in Form von „Metatags“) nicht ohne weiteres verwendet werden.
Metatags sind Suchbegriffe, die als Schlüsselworte in den HTML-Code einer Webseite integriert werden. Sie sind für einen Besucher der Seite nicht zwingend sichtbar, werden aber von Suchmaschinen erkannt und ausgewertet. Das kann dazu führen, dass Internetnutzer statt auf die Seiten einer Marke auf andere Webpräsenzen gelenkt werden, in deren Code der markenrechtlich geschützte Begriff verwendet wird.
Rechtlich relevant werden Metatags in jedem Fall dort, wo sie Angaben enthalten, die mit dem Inhalt der Webseite selbst nichts zu tun haben. Beispielsweise ist es verboten, den marktführenden Hersteller im HTML-Code der eigenen Seite zu benennen, um diesem in Suchergebnissen Konkurrenz zu machen. Auch ist es verboten, den Titel eines häufig frequentierten Blogs als unsichtbares Metatag in den eigenen HTML-Code einzufügen, wenn man auf ein ähnliches Informationsangebot aufmerksam machen möchte. In solchen Fällen stehen dem, der zur Nutzung des Kennzeichens berechtigt ist, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Die Frage, ob und in welchen Fällen Metatags gegen Marken- oder andere Kennzeichenrechte verstoßen, hat allerdings viele Facetten, die hier nicht alle dargestellt werden können. Als Gewerbetreibender wird man angesichts der Komplexität der Materie nicht darum herum kommen, sich über die Einzelheiten beraten zu lassen.

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