Registermarken
Im geschäftlichen Verkehr, also immer dann, wenn eine Webseite im weiteren Sinne zu Erwerbszwecken genutzt wird, müssen Marken- und Kennzeichenrechte im Sinne des Markengesetzes berücksichtigt werden (Näheres zum Begriff des „geschäftlichen Verkehrs“ siehe unten im Abschnitt „Private und kommerzielle Webauftritte“).
Geschützt sind zunächst die sogenannten Registermarken. Das sind Marken, die in dem vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführten Register eingetragen sind. Der Sinn einer Marke liegt darin, die hierunter vertriebenen Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnen zu können. So dürfen Autos mit dem Namen „Porsche“ nur von der Firma Porsche hergestellt und vertrieben werden. Das soll unter anderem verhindern, dass andere Unternehmen unter der gleichen Bezeichnung minderwertige Produkte vertreiben. Dieser Schutz dient einerseits dem Inhaber, dessen Ruf leiden kann, wenn andere Firmen die gleichen Namen für Produkte oder Dienstleistungen verwenden. Anderseits schützt die Marke die Kunden davor, über die Herkunft der Produkte und Dienstleistungen irregeführt zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, vor dem Anmelden der Wunschdomain zu prüfen, ob bereits eine Marke angemeldet ist, die die gleiche oder eine ähnliche Bezeichnung führt. Solche Recherchen kann zunächst jeder selbst durchführen. Das DPMA hält unter der Adresse https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger eine kostenlose, leicht zu bedienende und jedermann zugängliche Suchmöglichkeit bereit. Hier kann man den Namen, den man für seine Domain ausgesucht hat, eingeben. Im Anschluss wird angezeigt, ob bereits Marken mit gleicher oder ähnlicher Bezeichnung eingetragen wurden.

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