Benutzungsmarken

Schwieriger ist der Umgang mit nicht-registrierten Kennzeichenrechten, weil diese nicht einfach über die öffentlichen Register recherchiert werden können. So gibt es neben registrierten Marken die so genannten Benutzungsmarken. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich hierbei um Bezeichnungen für Produkte und Dienstleistungen, die nicht ins Markenregister eingetragen, aber dennoch geschützt sind, weil sie im Verkehr einen gewissen Bekanntheitsgrad erlangt haben.

Ob eine Bezeichnung als Benutzungsmarke geschützt ist, ist schwer herauszufinden. Zum einen gibt es hierfür naturgemäß kein Register, in dem man nachschauen könnte. Zum anderen ist schwer zu klären, ob eine Bezeichnung für ein Produkt oder eine Dienstleistung bereits ausreichend bekannt ist, um als Benutzungsmarke geschützt zu sein. Um diese Frage zuverlässig zu beantworten, müsste man bei nicht eindeutigen Fällen – und eindeutig sind eigentlich nur sehr bekannte Bezeichnungen, die im Grunde jeder kennt – aufwändige empirische Untersuchungen durchführen. Da das zeitraubend und teuer und daher für die meisten Leute nicht möglich ist, sollte man bei der Wahl der eigenen Domain generell von bereits verwendeten Firmen- oder Produktnamen die Finger lassen. Will oder kann man das nicht, sollte man sich von einem Anwalt beraten lassen.

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