Unternehmenskennzeichen und Werktitel

Auch Unternehmenskennzeichen und Werktitel können rechtlichen Schutz genießen. Unternehmenskennzeichen sind vor allem Firmennamen. Werktitel sind die Titel oder Bezeichnungen von Druckschriften, Film-, Ton- und Bühnen-, sowie sonstigen vergleichbaren Werken (unter anderem auch Computerprogramme, Webpublikationen oder Games). Grundsätzlich gilt: Jeder Titel, der eine dahinter stehende Idee verkörpert und sie dadurch fassbar macht, genießt Werktitelschutz.

Ein Titel muss in gewissem Maß originell sein, um geschützt sein zu können. Die Anforderungen an die Originalität sind aber sehr gering. Sehr simple, rein beschreibende Titel – wie sie häufig bei Fachbüchern verwendet werden (etwa: „Internet-Recht“ für ein juristisches Lehrbuch) – sind nicht schutzfähig, weil sie nicht ausreichend originell sind. Dagegen sind auch relativ schlichte Titel wie „Die Zeit“ oder „Der Freitag“ im Zweifel schon geschützt.

Wie die Benutzungsmarke ist der Titelschutz nicht von einer Eintragung abhängig. Er entsteht vielmehr, wenn das jeweilige Werk veröffentlicht wird. Damit sind Werktitel nur schwer zu recherchieren. Immerhin gibt es spezielle Publikationen wie den „Titelschutzanzeiger“, die auch Recherchemöglichkeiten bieten (www.titelschutzanzeiger.de).

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