Ähnliche Domainnamen
Marken- und andere Kennzeichnungsrechte beziehen sich nicht nur auf identische, sondern auch ähnliche Zeichen, die unter Umständen mit der geschützten Marke verwechselt werden können. Registriert jemand zum Beispiel eine Domain mit dem Namen „iPodverkauf.de“, kann das den Eindruck erwecken, als würde die Firma Apple dort Produkte verkaufen. Der Umstand, dass Apple zwar die Bezeichnung iPod, möglicherweise aber nicht die Bezeichnung iPodverkauf hat schützen lassen, ändert nichts daran, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt.
Ob und inwieweit auch ähnliche Bezeichnungen in Markenrechte eingreifen können, ist eine sehr schwierige Frage, die letztlich nur von spezialisierten Juristen beurteilt werden kann. In Zweifelsfällen wird man nicht umhin kommen, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

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