Bildschirmzeiten bei Kindern von 3-10 Jahren

Kinder nutzen Internet und Handy je nach Entwicklungsstand, Alter und Interessenlage sehr unterschiedlich. Auch die Art und Weise, wie Familien mit Medien umgehen, prägt die Nutzungsweise. Deshalb können die folgenden Altersangaben, Zeitangaben und Beschreibungen nur Richtwerte sein, um das Thema „Bildschirmzeiten“ in der Familie zu besprechen. Und wichtiger als die exakte Einhaltung von Minutenangaben ist ein möglichst ausgewogener Tagesablauf. Überlegen Sie dabei, wie viel Mediennutzung Ihrem Kind Spaß macht, in Ihren familiären Alltag passt und Ihrem Kind noch genügend Zeit für andere spannende Aktivitäten lässt. Und natürlich spricht auch nichts dagegen, wenn Ihr Kind darüber hinaus einmal per Video-Anruf mit der Oma spricht. 

Die vorgeschlagenen Zeiten beziehen sich auf die Nutzung von Bildschirmen allgemein - also von Smartphones, Fernseher, Tablets, Spielekonsolen, Laptops und Computern. Eltern sollten daher immer die gesamte Mediennutzung bzw. Bildschirmzeit der Kinder im Blick haben.
 

  • 0 bis 2 Jahre: Möglichst keine Bildschirmmedien, eher Bilderbücher und Hörspiele/Lieder.
  • 2 bis 3 Jahre: 5 bis 10 Minuten begleitete Bildschirmzeit; nur altersgerechte, ausgewählte Angebote; Videochats mit Oma (gemeinsam mit den Eltern) über das Smartphone oder Tablet sind völlig in Ordnung und können natürlich auch mal länger dauern.
  • 4 bis 6 Jahre: maximal 30 Minuten pro Tag; nicht unbedingt täglich; begleitete Bildschirmzeit und nur altersgerechte Inhalte je nach Interesse des Kindes.
  • 7 bis 10 Jahre: Maximal 60 Minuten pro Tag freie Bildschirmzeit; nicht unbedingt täglich; Inhalte werden gemeinsam besprochen. Wichtig: Jugendschutz-Tools und -Einstellungen sollten zur Unterstützung eingesetzt werden, wenn das Kind mal ohne Begleitung online ist. Wird nicht mehr gemeinsam gesurft und ferngesehen, sollten Eltern und Kinder im Gespräch bleiben, was das Kind macht und wie die Inhalte gestaltet sind, die geschaut oder gespielt werden.

Täglich festgelegte Zeiten sind allerdings oft schwierig, da Kinder in diesem Alter viele andere Termine haben. Praktisch könnte auch das Einrichten eines wöchentlichen Zeitkontos sein, welches nicht nur für die Internetnutzung zur Verfügung steht, sondern auch für TV und Computerspiele. Wenn z. B. acht Stunden Bildschirmzeit pro Woche vereinbart wurden, können die Kinder über diese Zeit nach bestimmten Regeln selbst verfügen. 
Ein Mediennutzungsvertrag und Mediengutscheine können dabei helfen, klare Regeln festzulegen und Zeit für Kinder zu veranschaulichen.

Wie oft und wie lange dürfen Ihre Kinder fernsehen oder im Internet surfen? Erstellen Sie ganz einfach und schnell einen Mediennutzungsvertrag für Ihre Familie.

Tipps

Kinder müssen den richtigen Umgang mit dem Internet lernen. Sie brauchen dabei Ihre volle Unterstützung. Bedenken Sie dabei: Bei einer vernünftigen Nutzung überwiegen die positiven Aspekte des Internets. Sprechen Sie mit Ihrem Kind möglichst offen, ehrlich und mit einer positiven Grundhaltung über Chancen und Gefahren des Internets. Viel von dem, was Ihr Kind lernt, erfährt es über Beobachtung und Nachahmung Ihres Medienverhaltens. Prüfen Sie regelmäßig Ihren eigenen Umgang mit Medien und machen Sie sich immer wieder deutlich, dass Sie Vorbild sind.

Suchen Sie einen geeigneten Standort für den Internetzugang. Steht ein Laptop z. B. im Wohnzimmer statt im Kinderzimmer, haben Eltern die Internetnutzung der Kinder besser im Blick.

Richten Sie für Ihr Kind ein eigenes (je nach Alter eingeschränktes) Benutzerkonto ein. Nutzen Sie auch Filterprogramme und andere technische Jugendschutzeinstellungen als Ergänzung zur erzieherischen Kontrolle. Installieren Sie regelmäßig Sicherheitsupdates des Betriebssystems und schützen Sie den Rechner durch Firewall und Virenschutz gegen digitale Schädlinge.

medien-kindersicher.de

Erstellen Sie einen dem Alter des Kindes entsprechenden Mediennutzungsvertrag. Darin wird z. B. vereinbart, dass Kinder keine persönlichen Daten ins Netz stellen und bestimmte Dienste, wie Downloads oder Gewinnspiele, nicht eigenständig nutzen. Im Vertrag können auch Surfzeiten festgelegt werden. Die Abmachung kann gut sichtbar über dem Surfplatz aufgehängt werden. Vereinbaren Sie klare und verhältnismäßige Konsequenzen, falls Regeln bewusst und wiederholt nicht eingehalten werden.

www.mediennutzungsvertrag.de

Zu einem bewussten und kritischen Umgang mit dem Netz gehört es auch, dass Kinder die Funktionsweise des Internets verstehen und Werbung als solche erkennen können. Klären Sie Kinder auch über Datenschutz und Urheberrechte auf. Konkrete Hilfe dazu finden Sie auf der Website Internet-ABC sowie in den folgenden Materialien:

Das Internet-ABC bietet konkrete Hilfe bei den ersten Schritten im Netz
Kinder und Onlinewerbung – Ein Ratgeber für Eltern und pädagogische Fachkräfte

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind altersgerechte Angebote im Netz nutzt. Ausgewählte und kindgerechte Webseiten, die den Interessen der Kinder entsprechen, lassen sich im Browser als Lesezeichen speichern. Eine Lieblingsseite oder Suchmaschine für Kinder kann zudem als Startseite festgelegt werden. Für jüngere Kinder ist es völlig ausreichend, das Web auf eine Handvoll gute Angebote zu beschränken. Der Surfraum kann dann Schritt für Schritt erweitert werden. Ältere Kinder sollten bei der Auswahl beteiligt werden und ihre eigenen Sammlungen erstellen dürfen.

Internet-ABC: Suchen und Finden im Internet

Lassen Sie Ihre Kinder am Anfang nicht mit „Erwachsenensuchmaschinen“ wie z. B. Google, Ecosia oder Startpage suchen. Auch mit Kindersuchmaschinen werden Kinder fündig. Am Ende der Grundschulzeit werden die meisten Kinder bereits so kompetent sein, dass sie sich freier im Netz bewegen können. Gewöhnen Sie deshalb Ihr Kind an die Möglichkeiten, mit Favoriten oder Lesezeichen auf seinem eigenen Benutzerkonto zu surfen. Begleiten Sie Ihr Kind, wenn es neben den Kindersuchmaschinen auch einmal allgemeine Suchmaschinen ausprobieren will. Helfen Sie ihrem Kind, zu erkennen, wie viel Wahrheit und Glaubwürdigkeit hinter einem Onlineangebot steckt.

Kindersuchmaschine fragFINN.de

Kindersuchmaschine Blinde Kuh

 

Internet ABC Lern-Modul „Suchen und Findem im Internet“