Online-Elternabend „Und dann wollte er Nacktfotos“: Wie kann ich mein Kind vor Cybergrooming schützen?
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Soziale Medien wie TikTok oder Instagram sowie Messenger-Dienste und Online-Spiele sind für Kinder und Jugendliche wichtige digitale Erfahrungsräume in ihrer Entwicklung. Mit der Nutzung unterschiedlicher Online-Medien gehen jedoch auch unterschiedliche Risiken einher. Zu einem der Risiken, denen Kinder und Jugendliche im Internet ausgesetzt sind, gehört das Erleben sexualisierter Gewalt.
Die Vorbereitung eines sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Internet nennt man Cybergrooming. Ziel ist es, Heranwachsende beispielsweise dazu zu bringen, intime Aufnahmen von sich zu schicken oder sexuelle Handlungen im Livestream vorzunehmen.
Was müssen Erziehungsberechtigte über Cybergrooming wissen und wie können sie ihre Kinder davor schützen? Welche Ratgeber und Hilfsangebote gibt es? Und was können Eltern tun, wenn Kinder von Cybergrooming betroffen sind? Darüber haben wir am 8. Mai 2025 beim Online-Elternabend „Und dann wollte er Nacktfotos“: Wie kann ich mein Kind vor Cybergrooming schützen?“ aufgeklärt.
Handout: Sie können sich gerne das Handout zur Veranstaltung herunterladen. Das Handout dient der persönlichen Nachbearbeitung der Inhalte. Eine Veröffentlichung auf anderen Webseiten oder beispielsweise auf Social-Media-Plattformen ist nicht erlaubt.
Viele Informationen und Materialien zum Thema sexuelle Gewalt im Internet finden Sie auch auf unseren Themenseiten:
- Themenbereich Cybergrooming
- Themenbereich Sexualisierte Gewalt durch Bilder
- Themenbereich Pornografie
- Themenbereich Sexting
Die Veranstaltung fand in Kooperation mit der Netzwerkkoordination Kinderschutz / Frühe Hilfen im Rahmen der Aktionswoche „Schieb den Gedanken nicht weg“ im Landkreis Mainz-Bingen vom 5. bis 9. Mai zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt statt.
„Nicht wegschieben“ ist eine bundesweite Initiative vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM).