Bericht "Islamismus im Netz 2019/20" von jugendschutz.net veröffentlicht

Um Jugendliche im Netz zu erreichen, setzt islamistische Propaganda verstärkt auf emotionale Themen wie Ungerechtigkeit, Ausgrenzung und Ohnmacht. Ob im Windschatten von Protesten gegen Rassismus und rechtem Terror oder in der Inszenierung als „moralische Autorität“ - bevorzugt werden jugendaffine, auf Instagram oder YouTube beliebte Darstellungsformen genutzt. Dies ist ein zentrales Ergebnis des Berichts „Islamismus im Netz 2019/20“ von jugendschutz.net. Islamist*innen versuchen zwar, innerhalb der Grenzen des Erlaubten zu bleiben, ihre demokratiefeindliche Haltung zeigt sich aber in der Gesamtschau ihrer medialen Aktivitäten.

Nach dem Niedergang des sogenannten „Islamischen Staats“ in Syrien und Irak findet sich dschihadistische Gewaltpropaganda nur noch selten in jugendaffinen Diensten. Ein Grund dafür war und ist ein gemeinsames internationales Vorgehen verschiedener Behörden. Doch auch das verstärkte Löschen von Inhalten und Accounts durch Social-Media-Betreiber*innen spielt eine wichtige Rolle. Das gilt auch für den Messenger-Dienst Telegram, der bis dahin als wichtigster Verteilungsweg der IS-Propaganda diente. Kriegsverherrlichende Videos und Aufrufe zum Terror sind damit keineswegs verschwunden; sie kursieren unter anderem in kleineren neuen Diensten. Trotzdem zeigt der Fall der IS-Propaganda, dass konsequentes, effektives Vorgehen gegen extremistische Akteur*innen und ihre Botschaften im Netz möglich ist.

Die Menge und Vielfalt islamistischer Online-Propaganda, mit der Kinder und Jugendliche in Kontakt geraten können, bleibt groß. Das beinhaltet auch Versuche, subtil zu ideologisieren. Islamistische Akteure tun dies unter anderem, indem sie ihre Werte, Normen und Weltsichten mit Lösungsangeboten für Probleme verknüpfen, die gerade junge Menschen beschäftigen.

Im Berichtszeitraum Januar – Dezember 2019 registrierte jugendschutz.net891 Verstöße und leitete insgesamt 1.649 Maßnahmen ein. Bei den meisten Verstößen handelte es sich um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Fast alle registrierten Fälle (über 90 %) fanden sich auf Social-Media-Diensten. In 85 % der Fälle konnte durch den Hinweis an den Provider eine Löschung oder Sperrung erreicht werden.

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