Künstliche IntelligenzChatGPT in der Schule – wie damit umgehen?
Das neue Chatprogramm ChatGPT von OpenAI ist ein Chatbot, der in der Lage ist, mittels KI menschliche Antworten auf Fragen aller Art zu liefern. Das können sich auch Schüler*innen zunutze machen: „Schreib mir einen Aufsatz in der Ich-Form zum Thema Klimawandel“, „Erkläre mir das Herzkreislaufsystem in wenigen Worten“ oder „Was ist die Lösung von 2346^3 x 456-213?“ sind nur einfache Beispiele für die Verwendung des Chatbots im Schulkontext. ChatGPT kann in unterschiedlichen Sprachen eingesetzt werden und imitiert den Schreibstil der Benutzer*innen, wodurch eine glaubwürdige und natürliche Interaktion ermöglicht wird.
Schüler*innen haben den Chatbot mittlerweile als praktischen Helfer im Schulalltag für sich entdeckt. Besonders beliebt sind derzeit folgende Szenarien:
- Zusammenfassungen von Büchern, Theaterstücken u. Ä. schreiben lassen
- Einen Überblick über ein Stoffkapitel erhalten, Referate vorbereiten und schreiben lassen
- Programmierung von kleinen Programmen
Aber nicht nur Schüler*innen greifen auf den Chatbot zurück – auch Lehrende nutzen die Software bereits: etwa zur Erstellung von Unterrichtsmaterialien oder für die Lehrendenweiterbildung. Das Praktische daran: Je mehr Fragen dem Chatbot gestellt werden, desto präziser werden seine Antworten – denn er lernt, wie es für eine KI üblich ist, mit jeder Eingabe neuer Informationen dazu.
Ist ein Chatbot als Helfer bei schulischen Fragen wirklich zu empfehlen?
Eine zentrale Frage ist wohl, wie stark sich solche Chatbots auf die Motivation der Schüler*innen, Aufgaben selbstständig zu lösen, auswirken. Zudem wird von Expert*innenseite davor gewarnt, die von ChatGPT generierten Texte ohne weitere Überarbeitung im Schul- und Universitätsalltag zu nutzen. Denn nicht immer sind sie fehlerfrei und richtig. So kann es auch vorkommen, dass Fakten durcheinandergebracht oder Quellenangaben sogar erfunden werden, um einen Text plausibel klingen zu lassen. Zusätzlich ist die Datengrundlage der aktuellen Version auf Daten bis zum Jahr 2021 beschränkt. Aktuellere Informationen kann der Bot daher nicht ausgeben. Sich Texte vorstrukturieren, komplexe Sachverhalte in einfachen Punkten erklären oder komplexe Mathematikaufgaben aufdröseln zu lassen, kann durchaus sinnvoll sein – ein Bot kann aber niemals die menschliche Denkleistung ersetzen.
Informationsbewertung als Herausforderung
ChatGPT ist gut geeignet, um sich weitverbreitetes Wissen anzueignen. Bei spezielleren Fragen werden aber oftmals fehlerhafte Antworten ausgegeben. Die Herausforderung dabei: Der Chatbot ist so programmiert, dass seine Antworten möglichst „menschenähnlich“ klingen. Dadurch wirken diese oft glaubwürdiger als die Ergebnisse einer Google-Suche – selbst wenn beispielsweise Quellen erfunden wurden. Das kann es für Lehrende wie auch Schüler*innen in Zukunft noch schwerer machen, gefundene Informationen zu bewerten und im Unterricht Quellenkritik zu üben.
Daher wird es künftig noch wichtiger, mit den Schüler*innen zu besprechen, wie man Inhalte mit anderen Quellen abgleichen, Quellen auf ihre Glaubwürdigkeit überprüfen und Falschmeldungen erkennen kann.
Was sicherlich ebenfalls zunehmend relevant wird: Den Schwerpunkt auf die Diskussion und Auseinandersetzung mit Inhalten zu legen, anstatt Wissen abzuprüfen, das mittels Chatbots (aber auch Google und Co.) leicht im Internet gefunden werden kann.
Bauen Sie die Themen ChatGPT und Informationskompetenz aktiv in Ihren Unterricht ein
- Zeigen Sie den Schüler*innen einen Text, der von einem Chatbot erstellt wurde, und lassen Sie sie nach den ursprünglichen Quellen der genannten Informationen suchen. Besprechen und bewerten Sie gefundene Quellen im Unterricht miteinander.
- Wählen Sie ein Thema, welches Sie kürzlich im Unterricht besprochen haben und lassen Sie einen Bot weiterführende Fragen dazu beantworten. Besprechen und hinterfragen Sie die vom Bot gegebenen Antworten gemeinsam mit der Klasse.
Wie kann die Schule mit Chatbots umgehen?
Programme wie ChatGPT können den Unterricht und das Informationsverhalten von Schüler*innen und Lehrpersonen verändern – ähnlich wie vor einigen Jahren die digitale Enzyklopädie Wikipedia.
Wir raten zu folgendem Umgang
- Nicht ignorieren: ChatGPT wird bereits von vielen Schüler*innen genutzt. Zudem ist davon auszugehen, dass sich nicht nur ChatGPT selbst weiterentwickelt, sondern auch weitere ähnliche Tools entstehen werden. Umso wichtiger ist es, sich bereits jetzt mit den Chancen und Risiken solcher Programme auseinanderzusetzen. Sehen Sie es als Chance: Sie können jetzt gemeinsam mit Ihren Schüler*innen beeinflussen, wie solche Anwendungen in Zukunft genutzt werden und welchen Stellenwert Quellenkritik einnimmt.
- Nicht verbieten: Ein Verbot solcher Programme ist wenig sinnvoll, denn dieses nimmt die Möglichkeit, sich mit dem Thema aktiv auseinanderzusetzen. Es gibt zwar Programme, die daran arbeiten, KI-generierte Texte (ähnlich wie Plagiate) zu erkennen, doch auch diese können ausgetrickst werden – Sie werden also vermutlich nie mit Sicherheit sagen können, dass Ihre Schüler*innen für die Hausaufgaben keine KI zurate gezogen haben.
- Gemeinsam nutzen: Entdecken Sie gemeinsam mit Ihren Schüler*innen die Möglichkeiten und Grenzen solcher Anwendungen. Gerade in der jetzigen Phase ist es wichtig, gemeinsam Regeln zu entwerfen – zum Umgang mit gefundenen Informationen und zur Integration solcher Programme in den Schulalltag.
Hinweise zu Datenschutz und Mindestalter
ChatGPT ist nur nach vorheriger Registrierung nutzbar und erhebt Nutzungsdaten. Die Daten werden in die USA übertragen, dort gespeichert und verarbeitet. Das von dem Betreiber OpenAI angegebene Mindestalter für die Nutzung ist 13 Jahre, das Mindestalter für eine Registrierung liegt sogar bei 18 Jahren.
Lehrkräfte dürfen Schüler*innen unter 18 Jahren nicht verpflichten, einen Account bei dem ChatGPT-Betreiber OpenAI anzulegen. Schüler*innen über 18 Jahren können einen Account anlegen, allerdings muss die Entscheidung dafür freiwillig erfolgen. Es dürfen keine negativen Konsequenzen (z.B. Ausschluss von der Teilnahme am Unterricht) erfolgen, wenn Schüler*innen den Service von OpenAI nicht nutzen wollen.
Gibt es eine Möglichkeit, ChatGPT im Unterricht datenschutzkonform zu nutzen?
Lehrkräfte können in eigener Verantwortung einen Account bei OpenAI anlegen und diesen in der Klasse für Demonstrationszwecke benutzen. Sie können den Account auch ihren Schüler*innen zur Verfügung stellen. Dabei sind allerdings zwei Aspekte zu beachten: Die Schüler*innen müssen über 13 Jahre alt sein. Und die Nutzung durch die Schüler*innen muss über nicht-personalisierte Endgeräte erfolgen. Die Nutzung über private Geräte oder personalisierte Schulgeräte würde theoretisch das Sammeln personenbezogener Daten erlauben.
Diese Einschätzungen zum Thema Datenschutz basieren unter anderem auf diesem Artikel von unterricht.digital (Stand 23. Januar 2023).
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Dieser Text basiert auf einem Artikel unseres Partners saferinternet.at.