Unabhängige ExpertenkommissionEmpfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt veröffentlicht

Die Expertenkommission hat ihre Handlungsempfehlungen auf Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme aus dem April 2026 entwickelt. Dabei wird nach eigenen Angaben ein Ansatz verfolgt, der entwicklungsbezogene und verantwortungsorientierte Perspektiven kombiniert. Die Handlungsempfehlungen folgen dabei fünf Leitprinzipien.
Die fünf Leitprinzipien
Der zentrale Ansatz besteht darin, an Bewährtes anzuschließen. Bestehende und funktionierende Strukturen wie die Frühen Hilfen, der erzieherische Jugendschutz, die Schulsozialarbeit sowie bestehende Projekte sollen nicht ersetzt, sondern ausgebaut, verstetigt und besser genutzt werden. Gleichzeitig betont die Kommission, dass Schulen und andere Einrichtungen zwar zentrale Rollen einnehmen, ihre Aufgaben jedoch klar begrenzt bleiben müssen. Anstelle zusätzlicher Einzelmaßnahmen setzt der Ansatz auf verlässliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsspielräume vor Ort. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der gemeinsamen Verantwortung aller Akteur*innen. Risiken sollen nicht auf Kinder oder Eltern verlagert, sondern durch eine verbindliche Verantwortungsgemeinschaft aufgefangen werden. Ebenso fordert die Kommission eine bessere Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und den verschiedenen Akteur*innen in der Praxis, um Reibungsverluste an Schnittstellen zu vermeiden. Als Querschnittsthema wird zudem der Umgang mit Künstlicher Intelligenz hervorgehoben: Die Chancen und Risiken insbesondere generativer KI sollen frühzeitig berücksichtigt und am Vorsorgeprinzip orientiert gestaltet werden.
Die Empfehlungen orientieren sich zudem an sechs Entwicklungsphasen von Kindern und Jugendlichen. Diese reichen von der frühen Kindheit (0–2 Jahre), in der Bindung und elterliche Unterstützung im Mittelpunkt stehen, über die begleitete erste Medienaneignung im Vor- und Grundschulalter bis hin zur selbstbestimmten, aber weiterhin unterstützten Nutzung digitaler Angebote im Jugendalter. Bei älteren Jugendlichen wird zudem der Übergang ins Erwachsenenleben berücksichtigt, um Brüche in der Unterstützung zu vermeiden.
Dieser lebensphasenbezogene Ansatz wird durch ein verantwortungsbasiertes Modell ergänzt, das klar definiert, welche Akteure jeweils besonders in der Pflicht stehen. Dazu zählen Eltern und Familien ebenso wie Bildungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheits- und Beratungsstrukturen sowie Beschwerde- und Sicherheitsstellen. Auch Plattformen und Anbieter werden in die Verantwortung genommen, insbesondere dort, wo Risiken durch die Produktgestaltung entstehen. Die Forschung soll die wissenschaftliche Grundlage liefern, während eine übergeordnete Steuerung die Maßnahmen bündelt und ihre Umsetzung sicherstellt.
Die Handlungsempfehlungen
Wir haben exemplarisch fünf der insgesamt 56 Handlungsempfehlungen herausgesucht. Alle Handlungsempfehlungen finden Sie im verlinkten Dokument unten.
Handlungsempfehlung 12: „KI-Seepferdchen“ – Grundverständnis für KI
Die Kommission empfiehlt ein verpflichtendes, kindgerecht aufbereitetes Online-Zertifikat zu den Chancen und Risiken von KI, das zunächst für Grundschulkinder angeboten werden soll. Hintergrund ist die EU-KI-Verordnung, die Bildungseinrichtungen zur Vermittlung von KI-Kompetenzen verpflichtet. In der Praxis führt dies jedoch häufig zu Überforderung. Ein bundesweit koordinierter „Anschubservice” soll die Umsetzung unterstützen, während ein Expertengremium die Inhalte fortlaufend aktualisiert.
Handlungsempfehlung 16: Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen regeln
Es wird eine bundesweit einheitliche Einschränkung der privaten Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag empfohlen, insbesondere an Grundschulen und bis einschließlich Klasse 7. Das Ziel besteht darin, Ablenkungen zu reduzieren, die Lernatmosphäre zu stärken und die soziale Interaktion in den Pausen zu fördern. Ab Klasse 8 sollen Schulen gemeinsam mit den Schüler*innen verbindliche Nutzungskonzepte entwickeln.
Handlungsempfehlung 36: Risiko- und designorientierte Regulierung von Plattformen
Viele Risiken digitaler Plattformen entstehen durch deren Gestaltung, etwa durch algorithmisch generierte oder endlose Feeds. Die Kommission fordert eine Konkretisierung europäischer Vorgaben und schlägt zwei Alternativen vor: Entweder eine Altersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Angebote mit gestuften Schutzstandards oder eine risikobasierte Regulierung einzelner Funktionen. Dabei sollen nationale Alleingänge vermieden werden, um einheitliche Standards zu sichern.
Handlungsempfehlung 38: Wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung
Altersverifikation soll künftig verbindlicher und zugleich datenschutzfreundlicher gestaltet werden. Vorgaben auf EU- und Bundesebene sollen sicherstellen, dass bei den Verfahren nur das Mindestmaß an Informationen preisgegeben wird und eine Weiterverwendung biometrischer Daten nicht zulässig ist. Das Ziel besteht darin, einen wirksamen Schutz ohne Eingriffe in die Privatsphäre und Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Handlungsempfehlung 46: Altersgrenze für KI-Companions
Die Expertenkommission empfiehlt für KI-gestützte Begleit- und Gesprächssysteme eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren, idealerweise auf EU-Ebene. Hintergrund sind Risiken wie emotionale Abhängigkeit und die gezielte Erzeugung von Bindungen durch diese Systeme. Zusätzlich sollen Anbieter verpflichtet werden, jugendgerechte Einstellungen, wirksame Altersprüfungen und klare Hinweise auf den nicht-menschlichen Charakter sicherzustellen.



