Bericht an die EU-KommissionEU-Sonderausschuss empfiehlt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13

Der von Präsidentin von der Leyen eingesetzte Sonderausschuss zur Online-Sicherheit von Kindern hat seinen Bericht veröffentlicht. Der Sonderausschuss hatte den Auftrag, Empfehlungen für einen sicheren Umgang von Kindern und Jugendlichen mit dem Internet zu erarbeiten. Nicht zuletzt waren sicherlich auch die Diskussionen über mögliche Social-Media-Verbote in Deutschland und in anderen EU-Ländern ein Grund dafür, dass nun einheitliche europäische Regeln erarbeitet werden sollen. Wir geben einen Überblick, was in dem Bericht steht und ob ein Social-Media-Verbot in Europa nun wahrscheinlicher geworden ist.

Empfehlungen und Bestandsaufnahmen zum Thema Kinder- und Jugendmedienschutz sind derzeit reichlich vorhanden: Erst Ende Juni veröffentlichte die deutsche Expertenkommission ihre Handlungsempfehlungen. Kurz zuvor hatte sich der Deutsche Ethikrat mit der Frage nach Social-Media-Verboten beschäftigt und ebenfalls Empfehlungen herausgegeben. Bereits im vergangenen Jahr hat die Leopoldinaein Papier vorgelegt und diverse Parteien haben ihre Standpunkte in Publikationen dargestellt. Zudem haben unterschiedliche Organisationen und Verbände ihre Positionen in schriftlicher Form veröffentlicht, darunter die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), der Fachverband Medienabhängigkeit oder die Bundesärztekammer.

Nun hat auch der von Präsidentin von der Leyen eingesetzte Sonderausschuss seinen Bericht veröffentlicht. Auf dessen Grundlage sollen nach der Sommerpause Vorschläge erarbeitet werden, wie die Gesetzgebung zum Zugang zu Social-Media-Angeboten in Europa angepasst werden kann. Wir haben hier einige der Forderungen exemplarisch herausgegriffen:

  • Anbieter digitaler Dienste sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie müssen effektivere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um ihre Plattformen vor allem für Kinder und Jugendliche sicherer zu machen. Zudem soll die „Beweislast“ für die Altersangemessenheit ihrer Dienste bei den Anbietern selbst liegen. Sie müssen nachvollziehbar darlegen, dass ihre Angebote für Kinder und Jugendliche nicht nachteilig sind. Andererseits sollen die bereits bestehenden Vorschriften, die den Zugang der Forschung zu den Daten der Plattformen regeln, stärker durchgesetzt werden. So soll ermöglicht werden, unabhängig zu erforschen, ob die Dienste für Kinder und Jugendliche Gefahren bergen.
  • Die digitalen Kompetenzen von Minderjährigen sowie von Eltern, Betreuungspersonen, Lehrkräften und pädagogischen Fachkräften sollen durch gezielte Programme gefördert werden. Erfreulicherweise benennt der Bericht auch, dass die Mitgliedstaaten und die lokalen Behörden das Angebot an Sport-, Kunst- und Kulturstätten, Jugendclubs, Bibliotheken und Gemeinschaftsräumen erhalten und erweitern müssen. Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Umgebung attraktive Alternativen zu Online-Angeboten vorfinden.
  • Im Bericht wird auch die Arbeit derSafer Internet Centre, zu denen klicksafe gehört, hervorgehoben. Laut dem Bericht sollen diese und ähnliche zivilgesellschaftliche Strukturen von der EU und den Mitgliedstaaten mit ausreichenden finanziellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie ihrer Arbeit im Bereich Kinder- und Jugendmedienschutz weiterhin zuverlässig nachkommen können.
  • Der Digital Services Act (DSA) wird als zentrale gesetzliche Grundlage für den Schutz Minderjähriger angesehen. Die zuständigen Behörden sollen bei der Kontrolle von Anbietern und der Durchsetzung des DSA enger zusammenarbeiten und ihre Kapazitäten ausbauen.

Was sagt der Bericht zu einem Social-Media-Verbot?

Der Sonderausschuss der EU-Kommission kommt zu dem Schluss, dass Social-Media-Dienste für Kinder unter 13 Jahren nicht zugänglich sein sollten. Ein Zugang in Begleitung der Eltern oder von Lehr- und Fachkräften soll allerdings möglich sein. Die eigenständige Nutzung soll Kindern bis 13 Jahren jedoch verboten bleiben. Um diese Altersgrenze durchzusetzen, ist laut dem Bericht eine zuverlässige Altersüberprüfung zwingend notwendig. Der Bericht betont, dass ein einheitliches Mindestalter in ganz Europa nicht zuletzt für die Anbieter von Social-Media-Plattformen wichtig ist, da sie dann auf dem gesamten europäischen Markt die gleichen Voraussetzungen vorfinden. Etwas widersprüchlich wirkt dabei der Hinweis darauf, dass Mitgliedstaaten auch weitere Zugangsbeschränkungen in ihren Ländern erlassen können. Wenn dies umgesetzt würde, könnte zwar kein EU-Land das Mindestalter von 13 Jahren herabsetzen, es aber durchaus erhöhen. 

Kommt nun ein Social-Media-Verbot und was ändert sich dann?

Nach der Sommerpause werden etwaige Gesetzesvorhaben in Angriff genommen. Der Bericht des Sonderausschusses scheint in der Frage zum Thema Social-Media-Verbot allerdings recht eindeutig: Kinder unter 13 Jahren sollen keinen eigenständigen Zugang mehr haben.

Die meisten Social-Media-Dienste schreiben in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits jetzt ein Mindestalter von 13 Jahren vor. Das große Problem ist, dass diese Regel bislang kaum oder gar nicht durchgesetzt wird. Mit einem EU-Gesetz könnten Plattformen dazu gezwungen werden, diese Altersgrenze auch wirklich einzuhalten. Einen ähnlichen Ansatz verfolgt Australien mit dem sogenannten „Social Media Ban“ für alle Personen unter 16 Jahren. In der Umsetzung zeigen sich allerdings auch die großen Probleme: Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass dieses Gesetz tatsächlich dazu führt, dass Kinder und Jugendliche von Social-Media-Plattformen ferngehalten werden. Allerdings ist das Gesetz auch erst seit rund neun Monaten in Kraft, sodass seine Wirksamkeit noch nicht abschließend beurteilt werden kann.

Für die Durchsetzung einer Altersbeschränkung ist daher eine effektive und unkomplizierte Altersverifikation von entscheidender Bedeutung. An dieser wird, ganz unabhängig von dem aktuellen Bericht, bereits seit langer Zeit in der EU gearbeitet. Erste nach EU-Standards funktionierende Altersverifikation-Apps sollen nach aktueller Planung Ende 2026 verfügbar sein. Diese Maßnahme wird alle Nutzer*innen von Social-Media-Diensten betreffen. Das heißt, nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene müssen sich künftig mit einer Altersverifikations-App als volljährig ausweisen, wenn sie einen Social-Media-Account erstellen oder weiterbenutzen wollen.