Einspruch bei Meta AIFacebook und Instagram wollen persönliche Daten für KI-Training benutzen
Im letzten Monat berichteten wir über die neuen KI-Funktionen in den Diensten von Meta. Dazu gehören Facebook, Instagram, Threads und WhatsApp. Nun bereitet das Unternehmen den Start der Meta AI genannten Künstlichen Intelligenz in der Europäischen Union vor. Das bedeutet für Nutzer*innen aber nicht nur, dass sie zukünftig Meta AI in den Diensten nutzen können. Meta möchte auch alle Daten der Nutzer*innen als Trainingsmaterial für seine KI verwenden. Dazu zählen laut Meta alle Beiträge, alle Fotos und deren Bildunterschriften und alle Nachrichten, die Nutzer*innen an Meta AI senden. Ausdrücklich von der Verarbeitung ausgenommen sind Privatnachrichten.
Wer mit der Verwendung seiner Daten nicht einverstanden ist, kann Einspruch erheben. Das ist einerseits gut, andererseits sorgt dieses Vorgehen für Verwunderung bei Daten- und Verbraucherschützer*innen. Schließlich müssen Unternehmen normalerweise das Einverständnis der Betroffenen einholen, wenn sie Daten von ihnen verarbeiten wollen. Meta beruft sich in diesem Fall auf „Berechtigtes Interesse“ daran, seinen Dienst weiterzuentwickeln. Zwar gibt es in der Datenschutzgrundverordnung tatsächlich die Möglichkeit, „Berechtigte Interessen“ geltend zu machen. Allerdings ist es in diesem Fall fraglich, ob das Geschäftsinteresse von Meta höher zu bewerten ist, als das Grundrecht auf Datenschutz von mehreren hundert Millionen Nutzer*innen in der EU. Mittlerweile hat der Verein NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte deshalb Beschwerde bei 11 Datenschutzbehörden in Europa eingelegt. Eine Entscheidung darüber, ob Metas Vorgehen rechtmäßig ist, steht noch aus.
Update: Meta pausiert Pläne zu KI-Training
Nach Beschwerden aus mehreren EU-Ländern hat die irische Datenschutzbehörde Data Protection Commission bekanntgegeben, dass Meta seine Pläne zum KI-Training mit persönlichen Daten der Nutzer*innen bis auf weiteres pausiert. Bisher ist nicht bekannt, welche weiteren Schritte geplant sind und ob Meta komplett auf die Verwendung persönlicher Daten verzichtet oder ob der Beginn der Nutzung sich lediglich auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Der Einspruch gegen die Verwendung persönlicher Daten über das Formular ist weiterhin möglich. Auch treten die neuen Geschäftsbedingungen laut den Datenschutzbestimmungen von Facebook und Instagram weiterhin am 26. Juni 2024 in Kraft. Meta schreibt dazu: „Aufgrund des Feedbacks von Aufsichtsbehörden verschieben wir momentan unsere Änderung bezüglich der Verwendung deiner Informationen zur Weiterentwicklung und Verbesserung von KI bei Meta. Wir werden dich informieren, bevor wir mit der Verwendung deiner Informationen beginnen, und dir mitteilen, wie du dein Recht auf Widerspruch ausüben kannst.“
So erheben Sie Einspruch bei Meta AI
- Loggen Sie sich zunächst bei Ihrem Facebook- oder Instagram-Account ein.
- Klicken Sie anschließend auf einen dieser beiden Links: Facebook oder Instagram.
- Wählen Sie im Formular aus dem Drop-down-Menü ihr Wohnsitzland aus und tragen Sie im nächsten Feld die E-Mail-Adresse ein, mit der Sie sich bei dem Dienst registriert haben.
- Im Freitextfeld „Bitte erkläre, wie sich diese Verarbeitung auf dich auswirkt“ haben wir im Test erfolgreich mit folgender Formulierung Einspruch erhoben: Ich habe das Urheberrecht an meinen geposteten Daten und erteile kein Nutzungsrecht für KI-Anwendungen.
- Das nächste Feld muss nicht ausgefüllt werden. Sie können nun auf den Button „Senden“ klicken.
- Eventuell müssen Sie noch eine Sicherheitsabfrage durchlaufen. Dabei wird ein Code an Ihre E-Mail-Adresse geschickt, den Sie anschließend auf der Formularseite eingeben müssen.
- In unserem Test erhielten wir bereits wenige Minuten später eine E-Mail mit der Information, dass unserem Einspruch stattgegeben wurde.