Digital Fairness ActJetzt beteiligen am neuen Gesetz für mehr Fairness im Netz!

Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit den „Digital Fairness Act“ (auf Deutsch: Rechtsakt über digitale Fairness). Dieses EU-weite Gesetz soll den Schutz und die digitale Fairness für Verbraucher*innen stärken. Gezielt sollen dabei bestimmte Herausforderungen und schädliche Praktiken angegangen werden, denen Verbraucher*innen im Internet ausgesetzt sind. Dazu zählen laut der Sondierung zur Folgenabschätzung zum Beispiel:
- die Nutzung von Dark Patterns und anderen unlauteren Vorgehensweisen durch Gewerbetreibende, die Verbraucher*innen im Internet unter Druck setzen, täuschen und manipulieren,
- suchterzeugende Gestaltungsmerkmale, die Verbraucher*innen, insbesondere Minderjährige, dazu veranlassen, übermäßig viel Zeit und Geld für digitale Waren und Dienstleistungen aufzuwenden,
- problematische Personalisierungen, zum Beispiel Situationen, in denen Schwächen von Verbraucher*innen für personalisierte Werbung und personalisierte Preisgestaltung ausgenutzt werden,
- schädliche Praktiken von Influencer*innen, wie die fehlende Offenlegung kommerzieller Inhalte oder die Vermarktung schädlicher Produkte an ihre Follower*innen,
- unlautere Preisbildungspraktiken wie z. B. die Nutzung dynamischer Preise durch den Gewerbetreibende, die Verbraucher*innen täuschen,
- Probleme in Verbindung mit digitalen Verträgen, wie z. B. schwierige Kündigungen von Abonnements, automatische Verlängerungen oder Umwandlungen kostenloser Test-Abos in bezahlte Abos, sowie die Nutzung von Chatbots für den Kundendienst.
Warum ist ein weiteres Gesetz überhaupt nötig?
In den letzten Jahren hat die EU bereits mehrere große Rechtsakte erlassen, die EU-Bürger*innen in der digitalen Welt schützen. Dazu zählen der Digital Services Act, der Digital Markets Act und der AI Act. Viele dieser Rechtsakte enthalten bereits Vorgaben, beispielsweise zum Umgang mit manipulativen Designelementen (sogenannte Dark Patterns). Eine bereits im Jahr 2024 durchgeführte Überprüfung des Verbraucher*innenschutzes in der EU kam jedoch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis. Trotz des generell hohen Niveaus des Verbraucher*innenschutzes gibt es es in einigen Bereichen weiterhin Lücken und Rechtsunsicherheiten. Durch den Digital Fairness Act sollen diese Unzulänglichkeiten nun behoben und rechtliche Schlupflöcher geschlossen werden.
So können wir uns alle beteiligen
Wie bei allen Rechtsakten der EU findet die Ausarbeitung unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im gesamten Ausarbeitungsprozess sind nicht nur alle Dokumente öffentlich zugänglich, sondern die Bevölkerung ist auch dazu aufgerufen, ihre Anliegen der EU-Kommission mitzuteilen. Im Falle des Digital Fairness Acts ist das noch bis zum 24. Oktober 2025 über das Portal „Ihre Meinung zählt“ der EU möglich.
Bisher sind bereits rund 4000 Anmerkungen eingegangen (Stand: 10.10.2025). Diese Anmerkungen sind auch öffentlich einsehbar und können von allen Besucher*innen der Website gelesen werden. Neben den Rückmeldungen von Privatpersonen sind hier auch Anmerkungen von Interessensvertretungen, der Industrie und Nichtregierungsorganisationen zu finden. Es lohnt sich, einige der Rückmeldungen durchzulesen, um die verschiedenen Perspektiven auf das Thema besser zu verstehen.
Diese Art der Bürger*innenbeteiligung ist keine Ausnahme, sondern gängige Praxis. Auf dieser Website finden Sie alle Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen, zu denen die EU momentan Rückmeldungen einholt. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 10.10.2025) sind dort 60 öffentliche Konsultationen aufgeführt, an denen sich alle Bürger*innen momentan beteiligen können. Auch die bald anstehenden öffentlichen Konsultationen finden Sie in dieser Liste. Wenn Sie wissen möchten, wie es nach einer öffentlichen Konsultation weitergeht und welche Arbeits- und Beteiligungsphasen es sonst noch gibt, finden Sie auf dieser Website alle Informationen dazu.
Sagen Sie Ihre Meinung zum Digital Fairness Act!
Um Feedback abzugeben, klicken Sie einfach auf den gelben Button „Rückmeldung geben“. Um einen Missbrauch der Beteiligungsfunktion zu verhindern, müssen Sie sich zunächst registrieren. So kann unterbunden werden, dass einzelne Personen oder Organisationen ihre Anliegen mehrfach eintragen und somit die Sichtbarkeit ihres Standpunkts künstlich erhöhen.