Meta AIJetzt widersprechen: Instagram und Facebook wollen persönliche Daten für KI nutzen

Seit rund einem Monat sind die KI-Funktionen in den Diensten Instagram, Facebook und WhatsApp auch in Europa verfügbar. Um seine Künstliche Intelligenz „Meta AI“ weiterzuentwickeln, möchte der Mutterkonzern Meta nun auf die Daten seiner Nutzer*innen zugreifen. Dazu gehören unter anderem alle öffentlich zugänglichen Inhalte, die Nutzer*innen jemals bei Facebook oder Instagram gepostet haben, einschließlich der Bilder und Videos. Wir erklären, wie Sie noch bis zum 26. Mai der Nutzung Ihrer Daten widersprechen können.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Meta versucht, die Nutzer*innendaten aus der Europäischen Union für das Training der Meta KI zu verwenden. Dieses Vorhaben sowie die gesamte Einführung der KI-Funktionen in der EU wurden zunächst gestoppt, da es große Datenschutzbedenken gab. Im März 2025 kündigte Meta dann an, dass einige KI-Funktionen nun doch auch in Deutschland und den anderen EU-Staaten bei Instagram, Facebook und WhatsApp integriert werden.

Nachdem sich das Unternehmen zunächst in Schweigen gehüllt hatte, welche Pläne es für die Nutzer*innendaten gibt, herrscht darüber nun Klarheit: Ab dem 27. Mai 2025 will Meta auch die Daten von europäischen Nutzer*innen für das Training seiner Künstlichen Intelligenz nutzen. Wer das nicht möchte, muss bis zum 26.05. widersprechen.

Welche Inhalte wird Meta AI nutzen?

Laut den Datenschutzbedingungen von Meta werden folgende Inhalte als „öffentliche Informationen“ definiert und für das Training der Meta AI genutzt:

  • Alle Beiträge, Fotos oder Videos, die im Profil, in Stories oder Reels gepostet wurden und als „öffentlich“ markiert waren.
  • Name
  • Facebook- und Instagram-Benutzername
  • Profilbild
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen
  • Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind. Beispielsweise dein Kommentar, deine Bewertung oder deine Rezension auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.
  • Avatare

So widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Daten

Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta bereits abgemahnt und auch eine einstweilige Verfügung beantragt. Ob diese Maßnahmen letztendlich erfolgreich sein werden, bleibt abzuwarten. Zumal Meta keinen Willen erkennen lässt, sein Vorgehen zu überdenken. Wer also absolut sichergehen möchte, dass die eigenen Daten nicht von Meta zum KI-Training benutzt werden, sollte von dem Widerspruchsrecht Gebrauch machen. Für Facebook und Instagram gibt es jeweils ein eigenes Widerspruchsformular. Wer auf beiden Diensten den gleichen Account nutzt, braucht jedoch nur einmal widersprechen. Wer unterschiedliche Accounts (mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) nutzt, muss in beiden Diensten einzeln widersprechen.

Wer bereits in der Vergangenheit widersprochen hat, z.B. nach dem wir im vergangenen Jahr dazu berichtet haben, muss nicht erneut widersprechen. Der Widerspruch ist weiterhin gültig.

Für WhatsApp gibt es kein Widerspruchsformular. Die dort verschickten Nachrichten fallen nach Metas Definition nicht unter „öffentliche Informationen“ und werden daher nicht für das Training der AI genutzt. Wer jedoch über WhatsApp mit der Meta AI interagiert, muss zunächst den Nutzungsbedingungen zustimmen und erteilt damit die Erlaubnis, dass die eingegebenen Inhalte von Meta genutzt werden dürfen.

Was passiert, wenn ich erst nach dem 27. Mai 2025 widerspreche?

Ein Widerspruch macht auch nach dem 27. Mai 2025 weiterhin Sinn. Zum einen ist nicht bekannt, ob Meta wirklich unverzüglich mit der Nutzung der Daten beginnt. Auch wer später widerspricht, könnte also unter Umständen noch rechtzeitig dran sein.

Falls Meta Ihre Daten bereits zum Training der KI benutzt hat, können Sie diese Nutzung mit einem Widerspruch zwar nicht mehr rückgängig machen, allerdings führt ihr Widerspruch dazu, dass Meta die Daten zumindest zukünftig nicht mehr nutzen darf.