Jugendschutz-Einstellungen von Suchmaschinen im Fokus der Medienaufsicht
Über Suchmaschinen kommen Kinder und Jugendliche trotz aktivierter Sicherheitseinstellungen leicht in Kontakt mit Inhalten, die ihre Entwicklung beeinträchtigen oder gefährden können. Dies betrifft vor allem Suchtreffer aus den Bereichen Gewalt, Selbstgefährdung und Extremismus. Zu diesem Ergebnis kommt der Report „Filtermechanismen von Suchmaschinen“, den jugendschutz.net im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstellt hat. Überprüft wurden die Sicherheitseinstellungen der beiden in Deutschland beliebtesten Suchmaschinen Google und Bing.
Die KJM hatte den Report in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse darüber zu gewinnen, wie ernst die Suchmaschinen-Anbieter ihre Verantwortung für den Kinder- und Jugendmedienschutz nehmen. KJM-Vorsitzender Dr. Marc Jan Eumann: „Tatsächlich haben sich Defizite bei den Filterfunktionen gezeigt, zu denen wir mit den Anbietern bereits im Austausch stehen und den wir nun weiter intensivieren werden.“ Dies schließe auch den Dialog im Rahmen der regulierten Selbstregulierung mit der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) ein. Dr. Marc Jan Eumann weiter: „Ein durch den Report identifiziertes akutes Problem, nämlich die Ausgabe indizierter URLs bei einer der Suchmaschinen, konnte durch einen Hinweis bei der FSM sofort behoben werden. Hier zeigt sich einmal mehr, dass die bewährte Zusammenarbeit von KJM und Selbstkontrolleinrichtungen eine wichtige Säule für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz ist.“
Diese Einschätzung teilt der Geschäftsführer der FSM, Martin Drechsler: „Gemeinsam mit der FSM haben sich die bekanntesten Suchmaschinen in Deutschland auf ein freiwilliges Engagement für den Kinder- und Jugendschutz verständigt, z. B. durch den Ausschluss sexuell expliziter Online-Inhalte bei der Nutzung der SafeSearch-Funktionen sowie im Umgang mit indizierten Websites. Auch mit Anbietern ohne Sitz in Deutschland arbeitet die FSM im Rahmen der Mitgliedschaft eng zusammen und kann im Interesse des deutschen Jugendmedienschutzrechts schnell reagieren.“ (Quelle: Pressmitteilung KJM 21.8.2020)
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