Sexualisierte Gewalt im InternetNeue Schutzmaßnahmen bei Meta gegen Sextortion
Junge Menschen nutzen soziale Medien unter anderem, um andere Nutzer*innen kennenzulernen und sich beispielsweise über gemeinsame Interessen auszutauschen. Gefährlich wird es, wenn ein Online-Kontakt nicht die Person ist, für die sie sich ausgibt und kriminelle Interessen verfolgt. Ein Beispiel dafür ist Sextortion. Dabei handelt es sich um Erpressungen mit sexuellen Aufnahmen über das Internet. Die Täter*innen chatten meist mit ihren Opfern, mit dem Ziel, intime Aufnahmen von ihnenzu erhalten. Sobald sie im Besitz des sexuell expliziten Materials sind, erpressen sie ihre Opfer mit der Drohung, die Aufnahmen zu veröffentlichen.
Bei finanziell motiviertem Sextortion fordern Täter*innen Geld. Finanzielles Sextortion wird zunehmend von internationalen Betrugsbanden angewendet. Bei sexuell motiviertem Sextortion fordern Täter*innen weitere sexuelle Aufnahmen. Besonders Kinder und Jugendliche als Betroffene von Sextortion fühlen sich hilflos und kennen kaum Auswege. Scham und Angst davor, dass Familie oder Freunde die Aufnahmen sehen, erschweren ihnen Hilfe zu suchen und Anzeige zu erstatten. Das Risiko ist dementsprechend groß, dass sie auf die Forderungen eingehen. Oft führt dies jedoch zu weiteren Forderungen, entweder nach mehr Geld oder nach weiteren Aufnahmen.
Sextortion ist als Form der Erpressung strafbar. Sind Kinder oder Jugendliche davon betroffen, können zudem weitere Straftatbestände vorliegen, wie u.a. „Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind“, „Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ sowie eine Strafbarkeit wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Inhalten“.
KI-unterstützte Software soll Nacktbilder bei Meta entdecken und unkenntlich machen
Der US-Technologiekonzern Meta ist Partner des vom National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) entwickelten Tools Take It Down. Dieser Dienst soll junge Menschen unterstützen, eine Weiterverbreitung ihrer Aufnahmen auf unterschiedlichen Plattformen zu verhindern. Kinder und Jugendliche können mit wenigen Schritten Aufnahmen von sich auf der Plattform melden, ohne dass diese hochgeladen werden müssen.
Wie funktioniert „Take it Down“?
Der Dienst „Take It Down“ (deutsch: Lösch das) möchte Minderjährige vor der ungewollten Verbreitung intimer Bilder oder Videos schützen. Um den Dienst zu nutzen, sollten Nutzer*innen also nicht warten, bis die Bilder im Netz aufgetaucht sind. Vielmehr können junge Menschen vorsorglich intime Bilder oder Videos verschlüsselt an „Take It Down“ melden. Hier erfahren Sie, wie der Dienst „Take it Down“ funktioniert und welche Online-Plattformen sich aktuell beteiligen.
Nun testet Meta weitere neue Tools, um insbesondere Kinder und Jugendliche vor Sextortion und anderen Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt in Meta-Diensten wie Instagram zu schützen. Junge Menschen sollen dabei unterstützt werden, Sextortion und sexuellen Missbrauch im Internet besser zu erkennen und sich rechtzeitig Hilfe zu holen. Außerdem sollen es neue Maßnahmen potentiellen Täter*innen erschweren, junge Menschen zu kontaktieren.
Zu den Maßnahmen, die aktuell von Meta getestet werden, gehören u.a.:
- Strengere Nachrichteneinstellungen für Jugendliche, damit sie nicht von fremden Kontakten angeschrieben werden können sowie das Anzeigen von Warnhinweisen, wenn Kinder und Jugendliche Nachrichten von potenziellen Täter*innen erhalten
- Spezielle Option für das Melden von Direktnachrichten, in denen mit einer Weitergabe von Bildern gedroht wird.
- Neue Funktion zum Schutz von Nacktheit in Instagram-Direktnachrichten: Bilder, auf denen mithilfe von KI-unterstützter Software Nacktheit erkannt wird, werden automatisch unkenntlich gemacht und mit einem Warnhinweis versehen. Ziel dabei ist, dass Nutzer*innen nicht unbedacht intime Aufnahmen von sich versenden sowie nicht ungewollt mit Nacktbildern konfrontiert werden. Die Schutzfunktion soll für Konten von Minderjährigen unter 18 Jahren weltweit aktiviert werden. Erwachsene Nutzer*innen werden benachrichtigt und aufgefordert, die Einstellung zu aktivieren.
- Bei Konten, die schon einmal gemeldet wurden, soll verhindert werden, dass neue Konten erstellt werden können. Meta gibt zudem an, diese Konten ggfs. dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) sowie Strafverfolgungsbehörden zu melden
- Nachrichtenanfragen von Täter*innen sollen direkt in den versteckten Anfrageordner der Empfänger*innen verschoben werden, so dass die Nachricht gar nicht angezeigt wird.
Tipps zum Schutz vor Sextortion und sexuellem Missbrauch im Internet
- Misstrauisch bleiben:
Egal wie nett und charmant ein Online-Kontakt auf den ersten Blick erscheint: Wir können online nie wissen, ob die Person auch wirklich die ist, für die sie sich ausgibt. Es hilft, sich Social-Media-Profile von Online-Kontakten immer genau anzusehen und zu prüfen. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass es zum Beispiel durch Deepfakes heute immer einfacher wird, sich Fake-Profile anzulegen. - Privatsphäre schützen:
Das eigene Profil sollte niemals zu viele private Informationen preisgeben, beispielsweise das Alter und den Wohnort. Persönliche Daten wie die Adresse oder sensible Daten wie die Bankverbindung, sollten zudem nie an fremde Personen gegeben werden. - Vorsicht beim Senden intimer Aufnahmen:
Intime Aufnahmen von sich online zu verschicken ist immer mit einem Risiko verbunden, egal ob man die Person persönlich kennt oder nicht. Es gibt immer die Gefahr, dass man mit diesen Aufnahmen nachträglich erpresst wird, die Aufnahmen via Chats weiterverbreitet oder öffentlich geteilt werden. - Take It Down oder StopNCII nutzen:
Diese beiden Dienste helfen dabei, den Upload von intimen Bildern bei den teilnehmenden Plattformen zu verhindern. Take It Down richtet sich an Personen unter 18 Jahren und StopNCII.org an Personen ab 18 Jahren. - Blockieren, melden, löschen:
Zum sicheren Online-Chat gehört auch, einen Kontakt sofort abzubrechen, wenn man sich unwohl fühlt, zum Beispiel weil eine Person plötzlich sehr aufdringlich wird. Am besten ist es dann, keine Diskussionen einzugehen und das Profil direkt zu blockieren und auf der Plattform melden. - Erpressungen anzeigen:
Wer mit intimen Aufnahmen erpresst wird, muss davon ausgehen, dass die Forderungen nicht aufhören, wenn diesen nachgegangen wird. Auf keinen Fall sollte man also Geld zahlen oder weitere Aufnahmen senden. Es ist ratsam, die örtliche Polizeistation aufzusuchen und Anzeige zu erstatten. Denn sexuelle Erpressung ist verboten. Dafür vorher unbedingt die Beweise sichern. - Beweise sichern:
Es ist wichtig, rechtssichere Screenshots der Chatverläufe und Nachrichten sowie vom Profil der Täter*innen zu machen. HateAid erklärt, was man dabei beachten muss. Wenn es um Aufnahmen von Minderjährigen geht, beachten Sie bitte diese Hinweise, um sich nicht selbst strafbar zu machen. - Kinder- und jugendpornografische Inhalte melden:
Wenn Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren veröffentlicht wurden, können diese auch unter www.internet-beschwerdestelle.de oder jugendschutz.net gemeldet werden. - Hilfe holen:
Man muss nicht alles allein schaffen. Betroffene können eine Vertrauensperson oder auch Beratungsangebote wie das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch um Hilfe bitten. Weitere Beratungsangebote finden Sie in unserem Themenbereich zu bildbasierter sexualisierter Gewalt.
Das interaktive Video „No Escape Room“ vom National Center for Missing & Exploited Children kann dabei helfen, das Thema Sextortion im Unterricht zu behandeln. Das Video ist nur in englischer Sprache verfügbar.