Polizeiliche Kriminalstatistik 2022Pornografie in Chats: 41 Prozent der Tatverdächtigen minderjährig

Die Verbreitung von pornografischen Bildern und Videos, darunter auch kinder- und jugendpornografische Inhalte, über Chats ist ein anhaltendes Problem. Nach Einschätzung des Bundeskriminalamts teilen Kinder und Jugendliche solche Inhalte in WhatsApp und Co. ohne sich über die Strafbarkeit bewusst zu sein. klicksafe informiert, wie Sie Kinder und Jugendliche aufklären und schützen können.

Gruppenchats in WhatsApp und anderen Messengern sind ein beliebtes Kommunikationsmittel, um mit Freund*innen und Klassenkamerad*innen in Kontakt zu bleiben. Dabei werden nicht nur alltägliche Dinge besprochen, sondern auch leichtfertig unzulässige Inhalte geteilt. Die strafrechtlichen Konsequenzen sind den meisten Beteiligten nicht bewusst.

Die neu veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 zeigt, dass es eine erneute Zunahme um 7,9 % gegenüber 2021 im Deliktsbereich „Verbreitung pornografischer Schriften“ gibt. Dabei sind rund 41 % der Tatverdächtigen unter 18 Jahre alt.

Es ist wichtig, Kinder und Jugendliche über die gesetzlichen Konsequenzen und ethischen Grenzen der Online-Kommunikation aufzuklären.

So sensibilisieren und schützen Sie Kinder und Jugendliche

  • Klären Sie Kinder und Jugendlich darüber auf, dass die Verbreitung von Kinder-, Jugend- und Tierpornografie eine Straftat ist. Wer solche Inhalte findet oder zugeschickt bekommt, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Kriminalpolizei zu melden. Wichtig: Fertigen Sie keine Screenshots an, da der Besitz von Kinderpornografie strafbar ist!
  • Klären Sie über mögliche Konsequenzen auf. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, schützt dies nicht vor einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Dabei werden alle Mediengeräte (Handy, Tablet, Laptop, Spielkonsolen etc.) beschlagnahmt und ausgewertet. Jugendliche ab 14 Jahren müssen mit einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht rechnen. Unter Umständen müssen auch die Erziehungsberechtigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel wenn der Handyvertrag auf ihren Namen läuft.
  • Nehmen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind wichtige Sicherheitseinstellungen am Smartphone vor. Für den Messenger WhatsApp bedeutet das zum Beispiel, den automatischen Download von Medien zu deaktivieren: Einstellungen > Daten- und Speichernutzung > Automatischer Download von Medien
    Stellen Sie die Privatsphäre so ein, dass fremde Kontakte die Handynummer Ihres Kindes nicht zu einer WhatsApp-Gruppe hinzufügen können: Einstellungen > Konto > Privatsphäre > Gruppen
  • Besprechen Sie, dass Gruppeneinladungen von Unbekannten grundsätzlich nicht angenommen werden sollten. Bereits der Beitritt zu einer Gruppe kann den Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie durch automatisches Herunterladen von Bild- und Videodateien erfüllen. Gruppen können auch direkt bei WhatsApp gemeldet werden.
  • Bereiten Sie Heranwachsende darauf vor, dass sich auch hinter harmlos aussehenden Videos grausame Inhalte verbergen können. Das Vorschaubild kann manipuliert worden sein, um den wahren Inhalt zu verschleiern. Daher sollten nur Videos von vertrauenswürdigen Personen geöffnet werden.
  • Betroffene von sexueller Gewalt leiden oft noch Jahre später darunter, dass Bilder des Missbrauchs im Internet kursieren. Sprechen Sie mit Kindern altersgerecht darüber, dass sich die Verbreitung von Missbrauchsbildern schon aus Respekt vor den Opfern verbietet.

 

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