„Taschengeld-Treffen“Sexuelle Ausbeutung Minderjähriger über Kleinanzeigen- und Dating-Portale

Kinder und Jugendliche sind im digitalen Raum unterschiedlichen Risiken ausgesetzt. Zu diesen Risiken gehört das Erleben sexualisierter Gewalt sowie sexueller Ausbeutung, die in unterschiedlichen Formen stattfinden kann – beispielsweise in Form von sogenannten „Taschengeld-Treffen“.
„Taschengeld-Treffen“ sind Verabredungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen geringere Geldbeträge oder Geschenke auf Online-Anzeigenportalen oder in sozialen Medien angeboten werden. Die sexuellen Handlungen können sowohl digital stattfinden, beispielsweise über die Zusendung intimer Fotos, Videos oder Livestreaming, als auch analog mit körperlichem Kontakt.
Bereits im Jahr 2020 machte das Bundeskriminalamt (BKA) im Bundeslagebericht darauf aufmerksam, dass als neuer Trend vornehmlich Minderjährige Inserate im Internet veröffentlicht hätten, um sexuelle Handlungen im Rahmen von sogenannten „Taschengeld-Treffen“ anzubieten. Dass gerade digitale Kleinanzeigenmärkte eine zentrale Rolle bei der Kontaktanbahnung für „Taschengeld-Treffen“ mit Minderjährigen spielen, zeigt jetzt die aktuelle ECPAT-Studie „Taschengeld-Treffen: Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen und die Rolle von Online-Anzeigenportalen“. Auf Plattformen wie markt.de oder quoka.de finden sich, neben beispielsweise Büchern oder Kleidung, häufig auch Erotik-Angebote. Mit Codes wie „TG-T“ (Taschengeld-Treffen) oder „BMB“ (Bitte mit Bild) werden dort gezielt Anzeigen geschaltet, um entweder sexuelle Handlungen anzubieten oder danach zu suchen. Formulierungen wie "Bitte nur 18+, aber auch nicht älter als 21" oder "Je jünger umso mehr, natürlich ab 18" können laut Studie Hinweise auf ein Interesse an Minderjährigen sein.
Die Reportage „Prostitution von Minderjährigen: Taschengeld-Treffen auf Kleinanzeigen-Portalen“ des Y-Kollektivs beleuchtete im Jahr 2021 das Phänomen der sogenannten „Taschengeld-Treffen“. Erkenntnisse aus der Arbeit der Journalist*innen des Y-Kollektivs flossen auch in die ECPAT-Studie ein.
Fehlende Schutzmaßnahmen begünstigen sexuelle Ausbeutung
Im Rahmen der ECPAT-Studie zu „Taschengeld-Treffen“ wurden unter anderem die Nutzungsbedingungen und Anmeldeprozesse auf unterschiedlichen Online-Anzeigeportale sowie Dating-Plattformen untersucht. Überprüft werden sollte, wie groß das Risiko sexueller Ausbeutung für Minderjährige dort ist. Das Ergebnis: Unzureichende Regulierung sowie mangelnde Verantwortungsübernahme im Hinblick auf den Kinderschutz, begünstigen die Anbahnung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen.
- Die Bedingungen für die Kontoeröffnung sind oft sehr niedrig (in der Regel reicht die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse), wodurch es Minderjährigen leicht gemacht wird, sich zu registrieren.
- Eine zuverlässige Altersverifikation findet in den Kontaktkategorien der Kleinanzeigenmärkte oft nicht statt oder ist leicht zu umgehen.
- Nachdem der Erstkontakt über Online-Anzeigeportale stattgefunden hat, wechselt die Kommunikation oft in privatere, nicht öffentlich einsehbare Kanäle (z.B. verschlüsselte Messenger-Dienste).
- Obwohl Plattformen in ihren AGBs gesetzliche Anforderungen zum Jugendschutz erfüllen, wird die Verantwortung für den Schutz vor sexueller Ausbeutung weitgehend auf die Nutzer*innen übertragen (Plattformen entbinden sich selbst von jeglicher Verantwortung bezüglich des Verhaltens und der geposteten Inhalte).
Vertreter*innen von markt.de äußerten im Kontext der Studie, dass gesetzliche Barrieren (Datenschutz, Privatsphäre) es ihnen erschwerten, proaktiv nach illegalen Inhalten zu suchen.
Mehr Kinderschutz im digitalen Raum – Mehr Verantwortung für die Plattformen – Mehr Präventionsangebote
Laut der ECPAT-Studie erfahren Jugendliche oft über ihren Freundes- und Bekanntenkreis von der Möglichkeit sogenannter „TG-Treffen“. In Interviews mit Expert*innen aus der Beratung konnte die Studie herausarbeiten, dass diese Treffen zunächst als einfache Möglichkeit gesehen werden, Geld zu verdienen. Vor allem Mädchen könne es zudem ein Gefühl von Wertschätzung und Bestätigung geben, wenn sie merken, dass andere ihren Körper wahrnehmen und bereit sind, dafür zu bezahlen. Das Gefühl, bei „Taschengeld-Treffen“ keinem Zwang ausgesetzt zu sein, biete den Jugendlichen eine vermeintliche Kontrolle und Sicherheit. Die Risiken und Folgen könnten Minderjährige dabei aber kaum abschätzen. Aus diesem Grund fordert ECPAT, den Kinderschutz im digitalen Raum konsequent durchzusetzen, die Privatwirtschaft stärker in die Verantwortung zu nehmen sowie Präventions- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche auszubauen.
Rechtlich sind „Taschengeld-Treffen“ mit Personen im Alter von 14 bis 18 Jahren stets als sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) einzustufen. Selbst wenn Jugendliche scheinbar „freiwillig“ auf Anzeigen reagieren oder selbst solche Anzeigen schalten, können sie ihrer eigenen Ausbeutung rechtlich nicht zustimmen. Bei sexuellen Handlungen mit Personen unter 14 Jahren handelt es sich grundsätzlich um sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB).
Über ECPAT Deutschland e. V.
Die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel – ECPAT Deutschland e.V. – ist ein bundesweiter Zusammenschluss von mehr als 20 Organisationen, Institutionen und Beratungsstellen. ECPAT engagiert sich in den Arbeitsbereichen Politik, Justiz, Wirtschaft und Bildung. In Zusammenarbeit mit (nicht-)staatlichen Partnerorganisationen führt ECPAT Maßnahmen und Projekte zur Sensibilisierung der Fachöffentlichkeit, zur Entwicklung von Präventivmaßnahmen und zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt, Ausbeutung und Menschenhandel durch.
Alle Informationen zur ECPAT-Studie zu „Taschengeld-Treffen“ finden Sie unter: https://ecpat.de/2025/07/30/studie-zur-sexuellen-ausbeutung-von-minderjahrigen-durch-taschengeld-treffen
Hilfestellen
Wichtige Anlaufstellen gegen sexuelle Ausbeutung
- Bundesweite Übersicht von Anlaufstellen und Netzwerken, die Betroffene des Menschenhandels — auch betroffene Minderjährige — unterstützen:
www.bkk.ecpat.de/netzwerke - Meldeplattform ›Nicht Wegsehen‹ von ECPAT Deutschland e. V. für Hinweise sexualisierter Gewalt gegen und Ausbeutung von Minderjährigen:
www.nicht-wegsehen.net - Bundesweite Übersicht von Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel beim KOK — Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e. V.:
www.kok-gegen-menschenhandel.de/der-kok/fachberatungsstellensuche - Bundeskoordinierung spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend:
www.bundeskoordinierung.de
Weitere Beratungsstellen für Hilfesuchende
- Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist ein Angebot der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs und N.I.N.A. e.V.. Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden. Außerdem bietet es kostenlose und anonyme telefonische Beratung (auch mehrsprachig und in Gebärdensprache) sowie Online-Beratung. Damit ist es eine kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.
Telefon: 0800 - 22 55 530, Mo.,Mi. & Fr.: 9-14 Uhr; Di. & Do.: 15-20 Uhr
Online-Beratung: www.schreib-ollie.de - Nummer gegen Kummer e.V. bietet anonyme und kostenfreie telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern an. Kinder und Jugendliche können sich außerdem rund um die Uhr an die Online-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ wenden.
Kinder- und Jugendtelefon Tel.: 116 111, Mo bis Sa von 14-20 Uhr
Elterntelefon Tel.: 0800 – 111 0 550, Mo bis Fr von 9-17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr





