Digital Services ActWas bringt das neue Digitale-Dienste-Gesetz für Kinder?

Das Gesetz über digitale Dienste (Englisch: Digital Services Act oder kurz DSA) ist im November 2022 in Kraft getreten. Für die Nutzer*innen werden die Auswirkungen aber erst nach und nach spürbar. Seit Kurzem müssen sich die sehr großen Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzer*innen an die neuen Regeln des DSA halten. Dazu gehören Dienste wie Instagram, Google und Amazon. Wir erklären, welche Auswirkungen das neue Gesetz auf die Internetnutzung von Kindern und Jugendlichen in Europa hat.

Der DSA möchte sicherstellen, dass digitale Dienste die Rechte von Nutzer*innen schützen. Digitale Dienste müssen allen einen sicheren Raum bieten und die Verbreitung von verbotenen oder ungeeigneten Inhalten verhindern. Das betrifft vor allem sehr große Online-Plattformen wie Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube.

Viele der neuen Regeln aus dem DSA betreffen alle Nutzer*innen und nicht nur Kinder und Jugendliche. So ist es künftig zum Beispiel verboten, Dark Patterns einzusetzen. Dark Patterns sind Elemente auf Webseiten, die Nutzer*innen dazu bringen, sich entgegen ihren eigenen Interessen zu verhalten. Zum Beispiel, wenn Nutzer*innen durch künstliche Verknappung dazu gebracht wird, etwas zu kaufen. Auch der Kampf gegen Hass und illegale Inhalte im Internet ist Teil des DSA. Durch einheitliche Beschwerdeverfahren in ganz Europa sollen schädliche Inhalte künftig schneller und effektiver entfernt werden.

Neben Regeln, die für alle Nutzer*innen unabhängig vom Alter gelten, gibt es einige Teile des DSA, die sich im speziellen auf Kinder und Jugendliche auswirken.

Wie werden Minderjährige online durch den DSA geschützt?

Geeignete Inhalte

Kinder und Jugendliche sollten sich online immer sicher und geschützt vor ungeeigneten Inhalten und Kontakten fühlen. Ungeeignet sind zum Beispiel Inhalte oder Kontakte, die Ärger, Wut, Trauer, Sorge oder Angst auslösen könnten.

Der DSA soll sicherstellen, dass Online-Inhalte zum Alter und den Interessen von Kindern und Jugendlichen passen. Es ist wichtig, dass die Online-Plattformen schnell erkennen, welche Inhalte eine Gefahr darstellen und etwas dagegen tun. Das sind zum Beispiel Inhalte, die die Rechte oder die Würde von Menschen verletzen. Oder die Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung einschränken.

Durch den DSA sollen Online-Plattformen …

  • für den Datenschutz und die Sicherheit von jungen Nutzer*innen sorgen.
  • darauf achten, welche Auswirkungen ihre Dienste auf die Gesellschaft haben. Zum Beispiel auf faire Wahlen und auf die öffentliche Sicherheit. Oder auf das geistige und körperliche Wohl der Nutzer*innen und alle Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt.

Datenschutz

Wir alle haben das Recht auf den Schutz unserer persönlichen Informationen. Das gilt auch online. Deshalb sollten Unternehmen niemanden bitten, mehr persönliche Informationen mit ihnen oder anderen Nutzer*innen zu teilen. Außerdem müssen sie die Daten der Nutzer*innen schützen. Diese Daten dürfen nicht verfälscht oder geteilt werden und niemand darf ausspioniert werden.

Der DSA legt fest:

  • Wenn eine Online-Plattform nicht weiß, ob jemand ein Kind ist oder nicht, sollte sie nicht nach mehr persönlichen Informationen fragen, um das herauszufinden.
  • Online-Plattformen, die von Kindern genutzt werden, sollten besondere Grundeinstellungen für Datenschutz und Sicherheit haben.
  • Online-Plattformen sollen gute Ideen zum Schutz von jungen Nutzer*innen untereinander austauschen.

Werbung

Gezielte Werbung nutzt Informationen über Nutzer*innen. Diese Informationen hinterlassen wir online zum Beispiel durch das Besuchen von Webseiten. So wird Werbung für Produkte angezeigt, die zu den Interessen der Nutzer*innen passen. Dafür verwenden die Plattformen Algorithmen und künstliche Intelligenz.

Der DSA sagt:

  • Bei minderjährigen Nutzer*innen dürfen Plattformen keine persönlichen Daten für Werbung benutzen.
  • Online-Plattformen müssen Informationen über ihre Werbung öffentlich machen. So können Fachleute prüfen, ob es darin Risiken wie Falschinformationen oder verbotene Werbung gibt.
  • Online-Plattformen müssen darlegen, wen ihre Werbung ansprechen soll und wie die Werbung dargestellt wird. Vor allem dann, wenn die Werbung Kindern und Jugendlichen gezeigt wird.

Kinderfreundliche Anleitungen

Die Nutzungsbedingungen von Websites und Plattformen müssen so geschrieben sein, dass auch Kinder und Jugendliche sie einfach verstehen können. Komplizierte Dinge sollten zusätzlich erklärt werden.

Der DSA legt fest:

  • Die Plattformen sollten sich bemühen, alles so einfach wie möglich zu erklären. So verstehen junge Nutzer*innen, welchen Bedingungen sie zustimmen.
  • Wenn eine Website oder Plattform ihre Regeln ändert, muss sie das klar und für alle verständlich mitteilen.

Gefahren online

Die Nutzer*innen, vor allem Kinder und Jugendliche, sollten sich online immer geschützt fühlen vor Gefahren und Risiken. Zum Beispiel vor Belästigung, Viren, Falschinformationen und Menschen, die tun, als wären sie jemand anders.

Im Gesetz über digitale Dienste steht, dass die Plattformen überlegen müssen, welche Gefahren es bei ihnen für Kinder und Jugendliche gibt. Und dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um diese Gefahren zu verhindern.

Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung von Gefahren:

  • Kontrolle durch die Eltern: Durch Einstellungen auf Online-Plattformen können Erziehungsberechtigte Kinder begleiten. Beispielsweise können sie einstellen, wie lange Kinder Internet-Dienste nutzen oder unpassende Inhalte und riskante Funktionen innerhalb der Dienste sperren.
  • Altersüberprüfung: Durch technische Systeme wird das Alter der Nutzer*innen überprüft. Meistens passiert das durch einen Identitätsnachweis wie zum Beispiel einen Ausweis. Das ist wichtig, denn manche Online-Inhalte, Websites und Dienste sind nicht für junge Menschen geeignet.
  • Altersschätzung: Online-Plattformen können auch verschiedene Möglichkeiten nutzen, um das Alter von Nutzer*innen zu schätzen. Damit kann die Online-Erfahrung der Nutzer*innen angepasst werden.

Das sind die nächsten Schritte des DSA

Das Gesetz über digitale Dienste ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Im April 2023 hat die Europäische Kommission bekannt gegeben, welche Plattformen in die Kategorie „sehr große Online-Plattformen“ oder „sehr große Online-Suchmaschinen“ fallen. Das sind alle Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzer*innen. Dazu gehören zum Beispiel Amazon, Apple, Facebook, Twitter, Wikipedia und Google Maps und viele andere.

  • Ab September 2023 müssen diese sehr großen Online-Plattformen und Suchmaschinen die Regeln des Gesetzes über digitale Dienste einhalten.
  • Ab Februar 2024 müssen sich dann alle Online-Dienste an die Regeln des Gesetzes über digitale Dienste halten. Auch die mit weniger als 45 Millionen Nutzer*innen.
  • Die Europäische Union und ihre Mitgliedsländer werden kontrollieren, dass diese Regeln von den Online-Diensten eingehalten werden. Wer sich nicht an die Regeln hält, kann zu Geldstrafen verurteilt werden.

Der Text ist teilweise aus dem Factsheet „The Digital Services Act (DSA) explained“ übernommen. Der Gesamttext des DSA ist hier auf deutsch abrufbar.