EU KIDS ActWas die EU zum Schutz von Kindern im Netz plant

Die EU Kommission hat den Gesetzesvorschlag für den EU KIDS Act am 17. September 2026 vorgelegt. Darin enthalten sind einige Maßnahmen, die zu mehr Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Internet beitragen sollen. Die Vorschläge gliedern sich in vier Bereiche: Einen späteren Zugang zu sozialen Medien, mehr Sicherheit bereits bei der Gestaltung digitaler Angebote, einen besseren und datensparsamen Altersnachweis sowie eine stärkere Durchsetzung der Regeln.
1. Späterer Zugang zu sozialen Medien
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keinen Zugang zu eigenen Social-Media-Konten haben sollen. Für diese Altersgruppe soll es allerdings weiterhin die Möglichkeit geben, speziell für Kinder konzipierte Videoplattformen zu nutzen. Dafür können Eltern oder Erziehungsberechtigte ein entsprechendes Konto verwalten. Die Nutzung soll auf maximal eine Stunde pro Tag begrenzt werden.
Für Kinder zwischen 13 und unter 15 Jahren sind sogenannte „Mini-Konten“ vorgesehen. Diese werden über das Konto eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten eingerichtet und von diesem beaufsichtigt. Damit sollen Kinder altersgerechte soziale Netzwerke und Videoplattformen nutzen können. Gleichzeitig sollen für diese Konten besondere Schutzvorkehrungen gelten, etwa eine Begrenzung der sozialen Kontakte und der täglichen Bildschirmzeit auf höchstens eine Stunde.
Erst ab dem 15. Geburtstag sollen Jugendliche nach dem Gesetzesvorschlag eigene Social-Media-Konten ohne vorherige elterliche Zustimmung eröffnen können. Auch für diese Nutzergruppe gelten die allgemeinen Schutzvorgaben des KIDS Act.
Laut einem Fact Sheet zum EU KIDS Act ist für die Altersgruppe 0 bis 3 Jahre vorgesehen, dass sie keinerlei Zugang zu Bildschirmmedien haben soll. Im eigentlichen Gesetzesvorschlag wird diese Regelung allerdings nicht erwähnt.
2. Sichere Gestaltung der Angebote
Die zweite Säule des EU KIDS Act setzt bei den digitalen Angeboten selbst an. Die Grundidee ist dabei, dass die Dienste von Anfang an so gestaltet sein sollen, dass sie für Minderjährige möglichst sicher sind („Safety by Design“). Die Vorgaben sollen unter anderem soziale Netzwerke, Videoplattformen, Online-Videospiele sowie KI-Begleiter und Chatbots betreffen, wenn diese Dienste von Minderjährigen genutzt werden. Bestimmte Funktionen, die Kinder zu einer besonders intensiven oder langen Nutzung verleiten können, sollen dabei eingeschränkt oder verboten werden. Dazu gehören beispielsweise endloses Scrollen ohne Unterbrechung, bestimmte Belohnungsmechanismen oder Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit.
3. Zuverlässiger und datensparsamer Altersnachweis
Um die geplanten Altersgrenzen wirksam umsetzen zu können, müssen Anbieter das Alter ihrer Nutzer*innen zuverlässig und datensparsam überprüfen können. Dafür kann beispielsweise ein von der EU entwickeltes System zur Altersverifikation genutzt werden. Dieses funktioniert, ohne dass die Plattformen persönliche Dokumente oder biometrische Daten der Nutzer*innen erhalten.
4. Stärkere Durchsetzung der Regeln
Die EU-Kommission möchte die Verantwortung zukünftig stärker auf die Anbieter verlagern. Insbesondere sehr große Online-Plattformen sollen nachweisen, dass ihre Angebote für Minderjährige sicher gestaltet sind. Dadurch soll die „Beweislast“ umgekehrt werden, sodass nicht mehr Eltern, Kinder oder Behörden nachweisen müssen, dass ein Angebot schädlich ist. Vielmehr sollen die Anbieter zeigen, dass sie die Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Sollte die EU-Kommission Verstöße der Plattformen gegen die Vorgaben feststellen, soll das Prüfungsverfahren dazu künftig maximal 90 Tage dauern. Dadurch wäre sichergestellt, dass mögliche Verstöße zeitnah korrigiert oder geahndet werden können.
Bei der Durchsetzung soll auf die bereits bestehenden Strukturen des Digital Services Act und des AI Act zurückgegriffen werden. Der KIDS Act soll somit keine vollständig neue Kontrollstruktur schaffen, sondern bestehende Zuständigkeiten und Mechanismen ergänzen.
Ab wann gilt der EU KIDS Act?
Der EU KIDS Act ist bislang kein geltendes Recht, sondern aktuell ein Vorschlag. Die Europäische Kommission hat ihn am 17. September 2026 an das Europäische Parlament und den Rat der EU übermittelt. Beide Institutionen müssen nun über den Vorschlag beraten. Die endgültige Fassung kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren daher noch verändern. Wie lange es dauern wird, bis der Vorschlag zu einem Gesetz wird, das in allen Mitgliedstaaten der EU umgesetzt werden muss, ist derzeit noch nicht bekannt.







