WhatsApp - Gerichtsurteil betont die elterliche Verantwortung bei der Nutzung durch Minderjährige
Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat mit seinem Beschluss vom 15.05.2017 einer Mutter aufgetragen, von allen im Smartphone ihres Kindes eingetragenen Telefonnummern Zustimmungserklärungen einzuholen oder die App vom Smartphone ihres Kindes zu löschen. In den Leitsätzen zum Urteil heißt es u.a.:
„Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.
Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden.
Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern als Sorgeberechtigte die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.“ (Quelle: Hessenrecht Landesrechtsprechungsdatenbank)
Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen zur WhatsApp-Nutzung beantwortet. Weitere Informationen zum Messenger finden sich im WhatsApp-Themenbereich auf klicksafe.de.
Was ist problematisch bei der Nutzung von WhatsApp?
WhatsApp wird kritisiert, die Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook weiterzugeben. Neben der eigenen Telefonnummer und den Nutzungszeiten, können auch die Metadaten des Nutzers erfasst werden. Diese umfassen, mit wem man wie oft kommuniziert, oder in welchen Gruppen man sich innerhalb von WhatsApp aufhält. Wenn man WhatsApp nutzt, muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Anwendung auf das Adressbuch des eigenen Mobiltelefons zugreift. Denn nur auf diese Art und Weise funktioniert das Prinzip von WhatsApp: Die Identifizierung der Kontakte, die WhatsApp besitzen, erfolgt über die Daten aus dem Adressbuch und nur dadurch ist es möglich, mit all seinen Kontakten über WhatsApp zu kommunizieren. WhatsApp gibt daher ebenso die Telefonnummern aller Kontakte aus dem eigenen Adressbuch weiter – auch wenn diese WhatsApp nicht verwenden. Sofern man darüber hinaus über einen Facebook- oder Instagram-Account verfügt, können aus der Verbindung der Daten verschiedener Dienste noch genauere Rückschlüsse auf das Nutzerverhalten gezogen werden. Diese Daten können später u.a. für personalisierte Werbung genutzt werden. Ausführliche Informationen zu Privatsphäre und Big Data gibt es im gleichnamigen Themenbereich auf klicksafe.de
Welches Mindestalter gilt für WhatsApp?
WhatsApp hat im August 2016 im Zuge der Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen das Mindestalter von 16 auf 13 Jahre gesenkt. Am 25.04.2018 wurde das Mindestalter für Nutzer im europäischen Raum wieder auf 16 Jahre erhöht. User müssen nun also mindestens 16 Jahre alt sein, um den Dienst zu nutzen. Bei unter 16-Jährigen müssen die Erziehungsberechtigten der Nutzung zustimmen. Vor dem Herunterladen der Anwendung wird jedoch nicht kontrolliert, ob die NutzerInnen mindestens 16 Jahre alt sind oder nicht. Ausführliche Informationen zum Mindestalter bei WhatsApp gibt es im Newsartikel auf klicksafe.de.
Wie kann man die Zugriffsrechte der App einschränken?
Im klicksafe-Themenbereich WhatsApp findet sich eine Anleitung, wie man die Zugriffsrechte von WhatsApp am Smartphone beschränken kann. Durch die Beschränkungen der Zugriffsrechte werden jedoch auch die Funktionen der App eingeschränkt (z.B. das Versenden von Sprachnachrichten, u.a.m.).
Welche Alternativen gibt es zu WhatsApp?
Es lohnt, sich mit den Alternativen zu WhatsApp zu beschäftigen, die NutzerInnen in einem sicheren Rahmen viele Kommunikationsmöglichkeiten bieten. Informationen zu alternativen Messengern finden sich im WhatsApp-Themenbereich auf klicksafe.de.
Tipps und Informationen zur Medienerziehung u.a. zu Sozialen Diensten und Messengern erhalten Eltern zudem im klicksafe-Elternbereich.