Webinar-AufzeichnungWie können Eltern ihr Kind vor Cybergrooming schützen?

Kinder und Jugendliche, die online auf Social-Media-Plattformen oder in Online-Spielen unterwegs sind, kommen dort auch in Kontakt mit Personen, die sie nicht kennen. Dabei kann es passieren, dass hinter netten Chat-Gesprächen, Komplimenten und Aufmerksamkeit in Wirklichkeit das Interesse steckt, einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Bei dieser Kontaktanbahnung mit sexuellen Absichten spricht man von Cybergrooming. Die Täter*innen möchten die Heranwachsenden dazu bringen, intime Aufnahmen zu senden, sexuelle Handlungen vor der Kamera vorzunehmen oder sie möchten sogar Treffen in Präsenz erreichen.
Eine jährliche Befragung der Landesanstalt für Medien NRW zeigt, dass im Jahr 2025 ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland bereits Cybergrooming erlebt hat. Jede sechste betroffene Person war dabei unter 14 Jahre alt. Damit bleibt die Zahl der Betroffenen im Vergleich zu den Vorjahren unverändert hoch. Die Mehrheit der befragten Kinder und Jugendlichen wünschen sich zum Thema Cybergrooming eine bessere Aufklärung.
Online-Elternabend zum Thema Cybergrooming
Viele von Cybergrooming betroffene Kinder, trauen sich nicht Hilfe zu holen. Wenn sie doch über Cybergrooming sprechen, dann gehören Eltern am ehesten zu ihren Vertrauenspersonen. Für Eltern und Erziehungsberechtigte ist es aus diesem Grund wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und ihre Kinder aufzuklären. Wie groß das Interesse an diesem Thema ist, hat der Online-Elternabend „Und dann wollte er Nacktfotos“: Wie kann ich mein Kind vor Cybergrooming schützen?“ mit 300 Teilnehmer*innen gezeigt. In Kooperation mit der Netzwerkkoordination Kinderschutz / Frühe Hilfen des Landkreises Mainz-Bingen konnte klicksafe Eltern zum Thema Cybergrooming informieren und wichtige Tipps geben, um Kinder zu schützen und im Umgang mit Cybergrooming zu begleiten.
Handout: Hier können sie sich gerne das Handout zur Veranstaltung herunterladen. Das Handout dient der persönlichen Nachbearbeitung der Inhalte. Eine Veröffentlichung auf anderen Webseiten oder beispielsweise auf Social-Media-Plattformen ist nicht erlaubt.