Kinder verbreiten unbedarft Pornografie in Gruppenchats

Das Bundeskriminalamt macht darauf aufmerksam, dass Gewalt- und Missbrauchsdarstellungen vermehrt von Kindern und Jugendlichen in WhatsApp-Chatgruppen verbreitet werden. Über die Strafbarkeit sind sich die jungen User oft nicht bewusst.

Polizeiliche Behörden beobachten seit rund zwei Jahren einen Anstieg der Fälle, in denen Kinder und Jugendliche in Chatgruppen strafrechtlich relevantes Bild- und Videomaterial geteilt haben. Dabei verbreiteten diese das unzulässige Material offenbar nicht aus pädosexuellen Motiven, sondern eher unbedarft als eine Art Mutprobe oder weil sie die oft nachträglich mit Musik und Geräuschen unterlegten Videos lustig finden. Die Leiterin der Abteilung „Schwere und Organisierte Kriminalität“ des BKA, Dr. Sabine Vogt, warnt: „Es handelt sich beim Weiterleiten solcher Bilder und Filme nicht um Bagatelldelikte. […] Die Polizei geht solchen Fällen konsequent nach. Jugendlichen und jungen Erwachsenen muss besonders durch ihre Erziehungsberechtigten, aber auch durch Präventionsarbeit bewusstgemacht werden, dass sie sich mit diesen Handlungen einer Strafverfolgung aussetzen.“ Denn: Nicht nur die Weiterleitung, sondern bereits der Besitz von Kinderpornografie ist nach Paragraf 184 Strafgesetzbuch verboten.

Wie Kinder und Jugendliche an das strafbare Material kommen, ist nicht immer ganz klar. In einigen Fällen kam es vor, dass Chatgruppen von erwachsenen, pädosexuellen Tätern gegründet wurden, um gezielt Kinder und Jugendliche einzuladen. Die dort geteilten Inhalte wurden später von den Minderjährigen in anderen Chatgruppen, zum Beispiel im Klassenchat, weiterverbreitet. So erreichten die unzulässigen Bilder und Videos innerhalb kürzester Zeit eine große Verbreitung. Einige der Videos sind so manipuliert worden, dass die Vorschaubilder einen harmlosen Inhalt suggerierten. Dadurch werden Kinder ungewollt an verstörende Inhalte herangelockt. Eine andere Art der Manipulation besteht darin, dass Videos nachträglich mit Musik oder Einblendungen versehen wurden, um den eigentlich grausamen Inhalt zu verharmlosen. In anderen Fällen fertigten Kinder und Jugendliche selbst so genannte Porno-Sticker oder Porno-Memes an und verbreiteten sie in WhatsApp-Gruppen.

Was können Eltern tun, um ihre Kinder zu schützen?

  • Suchen Sie das Gespräch mit ihrem Kind, um es für das Thema zu sensibilisieren. Das Verbreiten von Kinder-, Jugend- und Tierpornografie ist kein Scherz, sondern eine Straftat. Wer auf solche Inhalte stößt oder sie zugeschickt bekommt, ist angehalten sie unverzüglich bei der Kriminalpolizei zu melden.
  • Sprechen Sie mit ihrem Kind über die möglichen Konsequenzen. Zwar sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig, dennoch schützt dies nicht vor einer Hausdurchsuchung durch die Polizei. Dabei werden alle Mediengeräte (Handy, Tablet, Laptop, Spielkonsolen usw.) beschlagnahmt und ausgewertet. Jugendlichen ab 14 Jahren droht eine Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht. Unter Umständen müssen auch die Erziehungsberechtigten mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, zum Beispiel, wenn der Handyvertrag auf Ihren Namen läuft.
  • Nehmen Sie gemeinsam mit ihrem Kind wichtige Sicherheitseinstellungen am Smartphone vor. Für den WhatsApp-Messenger bedeutet das zum Beispiel, den automatischen Download von Medien auszuschalten (Einstellungen > Daten- und Speichernutzung > Autom. Download von Medien). Darüber hinaus sollte die Privatsphäre so eingestellt sein, dass fremde Kontakte die Handynummer Ihres Kindes nicht einer WhatsApp-Gruppe hinzufügen können. Über Einstellungen > Account > Datenschutz > Gruppen kann man einstellen, welche Kontakte aus dem Adressbuch zu Gruppen hinzufügen dürfen.
  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, dass Gruppeneinladungen von Unbekannten generell nicht angenommen werden sollten. Schon das Beitreten einer Gruppe kann durch automatisches Herunterladen von Bild- und Videodateien den Straftatbestand des Besitzes von Kinderpornografie erfüllen. Gruppen können auch direkt bei WhatsApp gemeldet werden.
  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass sich auch hinter harmlos wirkenden Videos grausame Inhalte verbergen können. Das Vorschaubild kann manipuliert worden sein, um den wahren Inhalt zu verschleiern. Es sollten daher nur Videos geöffnet werden, die von vertrauenswürdigen Personen geschickt wurden.
  • Personen, die als Kind das Opfer sexueller Gewalt geworden sind, leiden oft Jahre später noch darunter, dass Bilder ihres Missbrauchs im Internet zirkulieren. Sprechen Sie mit Ihren Kindern auf altersgerechte Weise darüber, dass sich das Verbreiten von Missbrauchsbildern allein aus Respekt vor den Opfern verbietet.

Auf klicksafe stehen verschiedene Materialien für die Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung:

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