Video-on-Demand: Filme und Serien am laufenden Band

Wie können Kinder und Jugendliche vor schädlichen Inhalten geschützt werden?

Im September 2014 startete der US-amerikanische Streaming-Dienst Netflix sein Angebot für Deutschland und Österreich. Weitere Streaming-Dienste folgten und bieten ausgewählte und aktuelle Filme und Serien rund um die Uhr. Dabei werden mit diesen Angeboten die unterschiedlichsten Altersgruppen angesprochen.

Laut JIM Studie 2017 ist die onlinebasierte Nutzung von Sendungen, Serien und Filmen bei der breiten Masse der Jugendlichen angekommen. Inzwischen haben 69 Prozent von dieser Option schon einmal Gebrauch gemacht, 29 Prozent ist diese Möglichkeit nur bekannt und zwei Prozent hörten im Zuge der Befragung erstmals davon" (Quelle: JIM Studie 2017, S. 41). Sendungen, Serien und Filme im Internet werden dabei täglich /mehrmals pro Woche insbesondere über YouTube (2017: 52%, 2016: 42%) angeschaut, aber auch in steigendem Maß über Netflix (2017: 26%, 2016: 16%) und Amazon Prime (2017: 15%, 2016: 7%). Dabei haben die Haushalte, in denen die befragten Jugendlichen aufwachsen erstmals mehr Abonnements von Streaming-Dienstleistern wie Netflix oder Amazon Prime (54%) als von Tageszeitungen (48%).

Jugendmedienschutz
Für Kinder und Jugendliche schädliche oder verstörende Inhalte wie bspw. Gewaltinhalte, die als jugendgefährdend eingestuft werden, sind Teil der Unterhaltungsindustrie. Ergänzend zu einer fundierten Medienerziehung in der Familie, im Rahmen derer z.B. Nutzungszeiten und genutzte Medieninhalte der Familienmitglieder thematisiert werden, kann technischer Jugendmedienschutz unterstützen. 

Klassisches Fernsehen
Lineares Fernsehen in Deutschland setzt beim Thema Jugendschutz insbesondere auf eine zeitlich begrenzte Sendeerlaubnis. Die Altersfreigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sind dabei zum Teil mit den Sendezeitbeschränkungen verknüpft: "Filme, die von der FSK das Kennzeichen "FSK ab 18" erhalten haben, dürfen nur in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gesendet werden; Filme, die ab 16 Jahren freigegeben wurden, nur in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Bei Filmen, die für Kinder unter zwölf Jahren nicht freigegeben sind, "ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen". Diese Platzierungsentscheidung treffen die Sender in eigener Verantwortung" (Quelle: www.fsk.de Stand: 27.11.2017).

Fernsehen über Video-on-Demand
Filme und Serien können zeit- und ortsungebunden in der Regel durch das Einloggen über einen Account angeschaut werden. Auch diese Angebote richten sich mehr oder weniger nach den FSK-Freigaben, regeln aber über unterschiedliche Mechanismen den Zugang zu den Inhalten.
Die Verifikation des Nutzers per PIN-Eingabe ist beliebt. Zudem können teilweise eigene Nutzerprofile für Kinder und Jugendliche erstellt werden (z.B. Netflix). Aber es gibt auch Angebote, wie bspw. Videoload (Telekom), die zu bestimmten Uhrzeiten (zwischen 23:00 und 4:00 Uhr) auch ohne PIN-Eingabe Zugang zu "Erwachsenen-Inhalte" gewähren. Die Anbietern raten in der Regel zusätzlich einen Jugendschutzfilter zu installieren.

Es ist sinnvoll, bei der Installierung der einzelnen Angebote, die Möglichkeiten der Sicherheitseinstellungen auszuschöpfen (zum Teil jeweils für Einzelgeräte, bspw. Amazon Prime Video): Wiedergabebeschränkungen, aber auch Kaufbeschränkungen (z.B. Amazon Prime Video). 

Schritt-für-Schritt Anleitungen zu Sicherheitseinstellungen, die die einzelnen Anbieter ermöglichen:

  • Die Rubrik Smart-TV auf www.surfen-ohne-risiko.net/smart-tv bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen zum Thema Sicherheitseinstellungen für die Anbieter: Netflix, Amazon Prime Video, Maxdome und Sky

Sicherheitseinstellungen auf den Seiten der Anbieter:

 

Weitere Informationen: