Wie sicher ist Online-Unterricht mit BigBlueButton?

Welche Videokonferenz-Tools eignen sich für den digitalen Ersatzunterricht? Dazu herrscht noch immer große Verunsicherung. Populäre Anbieter wie der Videokonferenz-Dienst Zoom standen in der Kritik. Aktuell wird in einigen Bundesländern das Programm BigBlueButton® als praxisgerechte und datenschutzkonforme Alternative empfohlen. Wir stellen das Tool vor und erklären, warum es nur mit den richtigen Einstellungen für den Schuleinsatz geeignet ist.

Bei BigBlueButton handelt es sich um ein Open-Source-Programm für Video-Telefonie. Der Quellcode der Software ist frei verfügbar und kann von jedem und jeder verwendet werden. Darin ähnelt es dem von uns bereits vorgestellten Programm für Videotelefonie Jitsi Meet. BigBlueButton bietet neben Video- und Audiokonferenzen viele unterrichtsrelevante Zusatzfunktionen wie etwa ein virtuelles Whiteboard. Am digitalen Unterricht mit BigBlueButton können bis zu 100 Personen teilnehmen. Praktisch dabei ist, dass es in Online-Lernumgebungen wie beispielsweise Moodle integriert ist. Wenn eine Schule also Moodle verwendet, bietet es sich an, BigBlueButton als virtuelles Klassenzimmer einzusetzen.

BigBlueButton ist aber kein Service, den man einfach sofort nutzen kann, wie beispielsweise Skype oder Zoom. Es ist ein Programm, das auf einem Server aufgesetzt wird und individuell konfiguriert werden muss, um Unterricht per Videochat zu ermöglichen. Der Vorteil dabei ist: Alle anfallenden Daten werden nur auf dem Server der Schule oder dem Server des von ihr beauftragten Dienstleisters verarbeitet. Das Programm versendet so es richtig konfiguriert wurde alle Daten transportverschlüsselt. Wenn Angreifer Daten abfangen sollten, sind sie durch die Verschlüsselung vor Missbrauch geschützt. BigBlueButton ist daher aus datenschutzrechtlicher Sicht kommerziellen Diensten vorzuziehen.

Sicher, aber nur mit den richtigen Einstellungen

Beim Einsatz von BigBlueButton gibt es wichtige Aspekte, die unbedingt beachtet werden sollten:

  • Die Server, auf dem der Dienst aufgesetzt wird, sollten in Deutschland oder in der EU stehen.
  • Wird ein IT-Dienstleister damit beauftragt BigBlueButton aufzusetzen, muss mit diesem Unternehmen ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden, bevor Schülerinnen und Schüler aber auch Lehrerinnen und Lehrer den Service nutzen dürfen.
  • Für den Unterricht per Videochat müssen unbedingt Einverständniserklärungen eingeholt werden. Speziell auf BigBlueButton zugeschnittene Vorlagen finden sich hier. Dabei ist zu beachten, dass diese Einwilligungen nach Datenschutzgrundverordnung freiwillig erfolgen müssen. Der Person, die nicht einwilligt, dürfen dadurch keine Nachteile entstehen.
  • BigBlueButton bietet eine Aufnahmefunktion, die sehr kritisch zu betrachten ist. Wer das Programm aufsetzt, muss diese Aufnahmefunktion manuell ausschalten, ansonsten zeichnet das Programm alle Videochats auf und speichert sie bis zu zwei Wochen. Es reicht nicht aus, den Aufnahme-Button nicht zu betätigen, da das Programm im Hintergrund trotzdem eine Aufnahme erstellt. Die Teilnehmenden müssen unbedingt darüber informiert werden, dass Aufnahmen stattfinden und diesen aktiv zustimmen. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler muss dafür das Einverständnis von den Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Die Aufnahmefunktion sollte aus diesem Grund generell deaktiviert und BigBlueButton so konfiguriert werden, dass die automatischen Aufnahmen unverzüglich nach Ende der Videokonferenz gelöscht werden.

Wer BigBlueButton zunächst testen möchte, kann dies mit senfcall tun. Der Service wird über deutsche Server betrieben und speichert keine Daten. Für den Unterricht eignet sich senfcall aus rechtlichen Gründen nicht. 

Weitere Informationen