Risiken und Tipps für Eltern

Auch im Internet sollte man die „Orte“ kennen, an denen sich die eigenen Kinder bewegen. Nur so kann man sie bei der Nutzung unterstützten und bei Problemen helfen. Sollte Ihr Kind WhatsApp nutzen, ist es wichtig, die App kindersicher einzustellen. Auf der Webseite www.medien-kindersicher.de finden Sie eine Anleitung für die wichtigsten Sicherheitseinstellungen. Wählen Sie dafür auf der Startseite einfach das Gerät Ihres Kindes aus, das passende Betriebssystem und dann „WhatsApp“.

Auch wenn Sie alle Sicherheitseinstellungen vorgenommen haben, gibt es noch Einiges zu beachten. Im folgenden finden Sie fünf Tipps, die Sie beachten sollten.

Oft stecken Streitigkeiten unter Freund*innen oder eine problematische Klassensituation hinter Mobbingattacken. Sprechen Sie mit Ihrem Kind und informieren Sie ggf. die Lehrperson, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Zudem können Sie die „Blockieren“-Funktion nutzen. Mit Screenshots können Sie die betreffenden Äußerungen oder Bilder dokumentieren. Schalten Sie bei Gewaltandrohungen oder tätlichen Übergriffen die Polizei ein!

Generell sollten Kinder und Jugendliche den Kontakt sofort abbrechen, wenn die Fragen der Chatpartner*innen unangenehm werden oder sie sich bedrängt fühlen. Weisen Sie Ihr Kind frühzeitig darauf hin, sich niemals alleine mit einer Online-Bekanntschaft zu treffen.

Machen Sie Ihrem Kind bewusst, dass das Weiterleiten von unangemessenen oder verbotenen Inhalten strafbar ist. Bei unzulässigen Inhalten, sollte es diese schnellstmöglich melden und löschen. Um sich vor solchen Bildern und Videos zu schützen, kann man die automatische Downloadfunktion abschalten.

Stellen Sie WhatsApp so ein, dass nur Personen aus der eigenen Kontaktliste Ihr Kind zu Gruppenchats hinzufügen dürfen.  

Ist Ihr Kind aus Versehen doch einer Gruppe beigetreten, kann es diese auch nachträglich wieder verlassen und sie bei WhatsApp melden.

Bevor Bilder oder Videos weitergeleitet werden, sollte immer das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Generell gilt, dass jedes Bild dem Urheberrecht unterliegt und somit eine Abmahnung bei ungefragter Nutzung möglich ist.