Bildschirmzeiten bei Kindern von 11-16 Jahren

Kinder von 11 bis 13 Jahren sollten maximal 90 Minuten pro Tag oder ca. 10 Stunden pro Woche frei verfügbare Bildschirmzeit haben. Hierbei sollten Sie immer mit ihnen im Austausch zu den Inhalten bleiben. Weiterhin wichtig sind Jugendschutz-Tools und -Einstellungen zur Unterstützung, wenn Ihr Kind mal ohne Begleitung online ist.

Im Alter von 14 bis 17 Jahren sollten Nutzungszeiten ebenfalls noch abgesprochen werden, auch, um einer exzessiven Onlinenutzung vorzubeugen. Das Nennen von Richtwerten ist in dieser Altersgruppe überaus schwierig, da die familiären und persönlichen Situationen hier zu verschieden sind. Prüfen Sie regelmäßig, ob neben der Mediennutzung noch ausreichend Zeit für Schule, Ausbildung und andere Hobbies bleibt.

Wie oft und wie lange dürfen Ihre Kinder fernsehen oder im Internet surfen? Erstellen Sie ganz einfach und schnell einen Mediennutzungsvertrag für Ihre Familie.

Tipps

Am Ende der Grundschulzeit haben die meisten Kinder bereits gelernt, sich sicher im Netz zu bewegen. Gewöhnen Sie Ihr Kind deshalb an die Möglichkeiten, über Lesezeichen bzw. Favoriten vorher ausgewählte Webseiten anzusteuern. Begleiten Sie Ihr Kind, wenn es neben den Kindersuchmaschinen auch allgemeine Suchmaschinen ausprobieren will. Denn ohne  Filter- und Jugendschutzeinstellungen kann ihr Kind schnell und auch unbeabsichtigt auf problematische Inhalte stoßen. Helfen Sie Ihrem Kind dabei, die Informationen auf Webseiten richtig einzuschätzen.

Kindersuchmaschine fragFINN.de

Kindersuchmaschine Blinde Kuh

 

Auf technischen Schutz allein sollten Sie sich nicht verlassen. Genauso wichtig ist es, mit den Kindern über die Herausforderungen und Gefahren von Internet und Handy zu sprechen und Regeln festzulegen. Hierbei sollten auch klare Vereinbarungen zum Download von Musik und Filmen und zum Umgang mit persönlichen Daten enthalten sein. Auch die Themen Abzocke, Werbung und Kostenfallen sollten Sie mit Ihrem Kind besprechen.

www.mediennutzungsvertrag.de

Lassen Sie sich die Internetwelten Ihres Kindes auch einmal zeigen. Der Einblick, den Sie gewinnen, ist ein Einblick in die Surfgewohnheiten und Interessen Ihres Kindes. Werten Sie Seiten nicht gleich ab, sondern bilden Sie sich ein gerechtes Urteil. Erinnern Sie sich an Ihre eigenen Erfahrungen, die Sie beim Aufwachsen mit Medien gesammelt haben und daran, welche Faszination Medien für Sie früher hatten. Begründen Sie Ihre Entscheidung, wenn Sie bestimmte Seiten und Aktivitäten im Internet untersagen wollen. In der Regel verstehen die Kinder Ihre Besorgnis – auch wenn sie dies nicht sofort zugeben können – und lernen so, Gefahren besser einzuschätzen.

Kinder orientieren sich an ihren Eltern – auch wenn es um die Mediennutzung geht. Deshalb unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, welchen Stellenwert Medien in Ihrem eigenen Leben einnehmen. Schauen Sie vielleicht selbst in unpassenden Momenten auf Ihr Smartphone? Wie viele Stunden täglich nutzen Sie privat Internet, Fernsehen, Handy, usw.? Auch dies hat Auswirkungen auf den Medienumgang Ihres Kindes.

So wie Sie mit Ihrem Kind über „reale“ Aktivitäten und Freunde reden, sollten Sie auch über entsprechende Interneterlebnisse und Kontakte im Austausch bleiben. Überlegen Sie, welche Umgangsformen im Internet gelten sollten. Machen Sie Ihrem Kind klar, dass es sich nicht mit Fremden, die es nur aus dem Internet (Chat, Soziale Netzwerke, …) kennt, treffen soll! Sollte es doch um eine im Netz entstehende „echte“ Freundschaft gehen, begleiten Sie Ihr Kind zu den ersten Treffen (an einem öffentlichen Ort).

Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind im Internet belästigt wird, so können Sie dies bei fragzebra.de melden.

Trotz aller Absprachen und Maßnahmen können Kinder auf problematische Internetseiten stoßen. Hier sollten sie wissen, dass sie ihre Eltern hinzuziehen können, ohne dass ihnen gleich ein Internetverbot droht oder sie sich schämen müssen. Kinder brauchen Unterstützung, um mögliche Negativerfahrungen zu verarbeiten. Als Regel kann dabei gelten, dass Ihr Kind Ihnen sofort Bescheid sagt oder aber die jugendschutzrelevanten Angebote schließt und Ihnen (oder einer anderen erwachsenen Vertrauensperson) davon erzählt. Über den Browser-Verlauf können Sie im Anschluss prüfen, ob es sich um jugendschutzrelevante Inhalte handelt und diese bei Bedarf melden.

Mit Älteren sollten Sie auch über Pornografie, Gewalt, (Cyber)Mobbing und andere problematische Themen des Internets  sprechen. Gehen Sie hierbei sensibel vor und respektieren Sie die Grenzen Ihres Kindes. Zeigen Sie ihnen gute Webseiten zum Thema „Sexualität“. Bleiben Sie offen für die Fragen und Themen Ihrer Kinder.

Im Zusammenhang mit Internet, Handy und digitale Spiele fallen immer häufiger auch die Begriffe der „exzessiven Nutzung“, „Sucht“ oder „Abhängigkeit“. Achten Sie deshalb darauf, ob ihr Kind vereinbarte Zeiten am Computer oft nicht einhalten kann und informieren Sie sich über mögliche Warnzeichen einer Abhängigkeit.

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