Viele Kinder und Jugendliche werden im Internet sexuell belästigt und missbraucht. Die Vorbereitung dieser Straftaten nennt man Cybergrooming. Täter*innen suchen sich ihre Opfer auf beliebten Plattformen wie TikTok und Snapchat oder in Videospielen wie Fortnite. Dort verwickeln die Täter*innen Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Dann drängen sie darauf, Bilder und Videos zu schicken oder gar ein Treffen zu verabreden. Klare Regeln für den Umgang mit Fremden im Chat können Kinder vor dieser Gefahr schützen. Auf dieser Seite informieren wir über Prävention bei Cybergrooming. Wenn bereits etwas passiert ist, finden Sie hier auch Kontakt zu Angeboten, die bei Cybergrooming Hilfe anbieten.

Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming bezeichnet die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Internet. Das englische Wort „Grooming“ bedeutet „Striegeln“ und steht metaphorisch für das subtile Annähern von Täter*innen an Kinder und Jugendliche.

Cybergrooming ist gekennzeichnet von bestimmten Täter*innen-Strategien, die sich oft ähneln. Ihnen allen liegt zugrunde, dass die Unbedarftheit, die Vertrauensseligkeit und das mangelnde Risikobewusstsein von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird. Oft versuchen die Täter*innen ein Vertrauens- oder Abhängigkeitsverhältnis herzustellen, um ihre Opfer manipulieren und kontrollieren zu können.

Sexuelle Belästigung Minderjähriger im Netz ist keine Seltenheit. 16 Prozent aller Kinder und Jugendlichen wurde bereits im Netz von Erwachsenen zu einer Verabredung aufgefordert. 12 Prozent der Kinder und Jugendlichen wurden von älteren Personen Gegenleistungen versprochen, wenn sie Bilder oder Videos von sich verschicken. Jedes zehnte Kind wurde bereits aufgefordert, sich vor einer Webcam auszuziehen oder die Handykamera anzuschalten und 11 Prozent aller Kinder haben bereits Nacktbilder zugesendet bekommen. Hier finden sich weitere Ergebnisse der repräsentativen Befragung von Kindern und Jugendlichen, beauftragt durch die Landesanstalt für Medien NRW.

Wo findet Cybergrooming statt?

Cybergrooming kann im Grunde überall stattfinden, wo Kontaktmöglichkeiten bestehen. Besonders Dienste, von denen bekannt ist, dass Kinder und Jugendliche sie nutzen, sind für Täter*innen interessant. Dazu zählen große Online-Plattformen wie YouTube und Twitch, Soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram und Facebook aber auch Online-Spiele und Gamingplattformen wie Fortnite oder Steam. Um die Sicherheitsvorkehrungen der Plattformen zu umgehen, versuchen die Täter*innen nach der ersten Kontaktaufnahme oft auf privatere Kommunikationskanäle zu wechseln, etwa auf Messenger oder Videochat-Dienste.

Cybergrooming ist strafbar

Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Kinder (Personen unter 14 Jahren) über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen.

Der Cyberkriminologe Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger gibt in unserer fünfteiligen Videoreihe Informationen zum Thema Cybergrooming. Unter anderem geht es um die Fragen, wo Cybergrooming vorkommt und ob es typische Täter*innen gibt. Alle fünf Videos unseres Expert*innen-Talks finden Sie auch zum Download auf dieser Seite.

Wie schützt man Kinder vor Cybergrooming?

Eltern und Pädagog*innen sollten Kinder und Jugendliche frühzeitig für die Gefahr durch Cybergrooming sensibilisieren. Hier finden Sie Tipps, welche präventiven Schutzmaßnahmen ergriffen werden können. Auf Internet-ABC finden Eltern Tipps speziell für Kinder im Grundschulalter.

Bleiben Sie mit Kindern und Jugendlichen im Gespräch über ihre Online-Erlebnisse. Fragen Sie regelmäßig nach, welche Netzwerke und Online-Angebote Ihre Kinder nutzen. Signalisieren Sie, dass Sie jederzeit ansprechbar sind, wenn es Probleme gibt. Nur wenige Kinder und Jugendliche bitten aktiv um Hilfe, wenn sie von Cybergrooming oder sexueller Online-Gewalt betroffen sind. Gründe dafür sind in der Regel Scham, das Gefühl, selbst schuld zu sein, aber auch die Angst vor Bestrafung zum Beispiel in Form von einem Internetverbot. Erziehungsberechtigte sollten ihren Kindern daher versichern, dass sie keine Schuld trifft und sie keine Bestrafung oder Verurteilung fürchten müssen, wenn sie sich anvertrauen. Bei Internet-ABC finden Sie Ideen dafür, wie Sie ein Gespräch über Cybergrooming beginnen können. Auch die klicksafe-Checkliste „Schutz vor sexueller Gewalt im Internet“ hilft dabei.

Viele Kinder und Jugendliche fühlen sich unwohl damit, über Themen der eigenen Sexualität zu sprechen. Wer diese Dinge nicht mit den Eltern oder anderen Vertrauenspersonen besprechen möchte, fühlt sich vielleicht wohler, ein anonymes Beratungsangebot zu nutzen. Machen Sie Kinder und Jugendliche daher vorsorglich auch auf anonyme Beratungsangebote wie die „Nummer gegen Kummer“ oder das „Hilfetelefon sexueller Missbrauch“ aufmerksam. Eine Übersicht haben wir hier zusammengestellt.

Täter*innen verwenden häufig ähnlich manipulative Strategien, um sich Kindern und Jugendlichen anzunähern. Sensibilisieren Sie Kinder und Jugendliche für die Warnzeichen. Während für jüngere Kinder gelten sollte, dass sie gar nicht mit Fremden online kommunizieren, werden Eltern solche Beschränkungen bei Jugendlichen nur schwerlich durchsetzen können. Jedoch sollten Sie wichtige Regeln für die Online-Kommuikation frühzeitig einführen und mit Ihren Kindern fest vereinbaren. So sollte klar sein, dass Jugendliche den Kontakt mit fremden Chatpartner*innen in folgenden Fällen sofort abbrechen und Rat bei bekannten Vertrauenspersonen einholen sollen:

  • wenn das Gespräch auf Sexualität bzw. bisherige sexuelle Erfahrungen gelenkt wird.
  • wenn Geldgeschenke oder andere „Vorteile“ (zum Beispiel in Online-Spielen) angeboten werden.
  • wenn das Zuschicken von Bildern oder Videos verlangt wird oder die Webcam genutzt werden soll.
  • wenn das Gespräch schnell in einen privateren Kommunikationskanal (z.B. Skype oder andere Messenger, E-Mail, Telefon) verlagert werden soll.
  • wenn ein Offlinetreffen vorgeschlagen wird.

Im klicksafe-Plakat „Warnsignale im Chat“ finden sich weitere Hinweise.

Klären Sie über die Risiken der Online-Kommunikation auf. So ist es ein gängiges Vorgehen von Täter*innen, das Geschehen vor der Webcam aufzuzeichnen oder freizügige Bilder einzufordern. Diese Aufnahmen werden anschließend benutzt, um weitere sexuelle Begegnungen online oder offline zu erpressen. Auch das Erpressen von Geld kommt dabei vor (Sextortion). Außerdem können die Aufnahmen im Internet verbreitet und dort unter Umständen massenhaft getauscht und angeschaut werden. Kinder und Jugendliche sollten sich also darüber im Klaren sein, dass einmal versendete Bilder, Videos und auch der Kontakt per Webcam niemals sicher und privat sind.

Kinder und Jugendliche sollten wissen, dass sie Online-Kontakte jederzeit abbrechen können, wenn ihnen etwas unangenehm ist. Machen Sie Kinder und Jugendliche darüber hinaus mit den Melde- und Blockiersystemen vertraut, die es auf allen gängigen Plattformen gibt. Nach Möglichkeit sollten alle Versuche von Cybergrooming und sexueller Online-Gewalt gemeldet werden (zum Beispiel bei der Polizei oder bei ZEBRA) . Täter*innen suchen sich in der Regel nicht nur ein Opfer, sondern kontaktieren massenhaft Kinder und Jugendliche. Selbst wenn man selbst der Gefahr entgangen ist, kann man durch Melden innerhalb der Plattform oder auch eine Anzeige bei der Polizei verhindern, dass Täter*innen andere Kinder und Jugendliche missbrauchen.

Erziehungsberechtigte sollten bei Einrichtung der Online-Profile (besonders bei den Privatsphäre- & Sicherheitseinstellungen) helfen. Oftmals sind die Grundeinstellungen der Dienste für Kinder unsicher, sodass eine Kontaktaufnahme durch Fremde möglich ist oder alle privaten Bilder frei zugänglich sind. Auch an Geräten selbst können Vorkehrungen getroffen werden. Für das Smartphone finden Sie dafür unter anderem Unterstützung in der Broschüre „Smartphones souverän nutzen“. Technische Schutzmaßnahmen sind allerdings nur eine von mehreren Säulen der Prävention und können nur schützen, wenn sie mit der Vermittlung von Verhaltensregeln einhergehen (siehe oben: Warnzeichen benennen & Regeln vereinbaren).

Material für die Schule

In unserem Material für die Schule und die außerschulische Jugendarbeit erhalten pädagogische Fachkräfte umfassende Informationen rund um das Thema Cybergrooming. Neben ausführlichen Sachinformationen bietet das Material drei Praxisprojekte für die Arbeit mit Jugendlichen.

Bitte beachten Sie als Lehrkräfte auch unsere Materialien für Jugendliche und für Eltern zu dem Thema. Diese können bei uns bestellt und an die Schüler*innen oder die Eltern verteilt werden.

Materialien für Eltern

Wie kann ich mein Kind stark machen gegen Cybergrooming? Welche technischen Schutzmaßnahmen gibt es und wie führe ich das Gespräch mit meinem Kind? Die klicksafe-Kampagne „Jedes vierte Kind“ informiert Eltern mithilfe verschiedener Materialien.

Erklärfilm „Mach dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz“

Materialien für Jugendliche

Wie können sich Kinder und Jugendliche vor Cybergrooming, der Anbahnung sexueller Gewalt im Internet, schützen und dagegen wehren? In Kooperation mit der Online-Beratungsplattform JUUUPORT hat klicksafe dazu eine Broschüre und Videos für Jugendliche entwickelt. Unterstützt wurden wir dabei von der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Zusätzlich veröffentlichen wir ein Plakat und Webcam-Sticker, die dabei helfen, Heranwachsende für das Thema zu sensibilisieren.

Videoreihe „WEHR DICH! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz“

In der Videoreihe zur gleichnamigen Infobroschüre „WEHR DICH! Gegen sexualisierte Gewalt im Netz“ geben die zwei JUUUPORT-Scouts Jasmin und Stephan Jugendlichen weitere Tipps an die Hand, um sich gegen sexuelle Gewalt im Netz zu wehren.

→ Alle fünf Videos finden sich auf unserer Seite Videoreihen.

Beratungsstellen für Hilfesuchende

  • Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch ist ein Angebot des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Es bietet viele Informationen zum Thema und unterstützt dabei, Hilfe- und Beratungsangebote vor Ort zu finden – aber auch online oder telefonisch.
  • Nummer gegen Kummer e.V. bietet anonyme und kostenfreie telefonische Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern an. Kinder und Jugendliche können sich außerdem rund um die Uhr an die em@il-Beratung der „Nummer gegen Kummer“ wenden.
    Kinder- und Jugendtelefon Tel.: 116 111, Mo bis Sa von 14-20 Uhr
    Elterntelefon Tel.: 0800 – 111 0 550, Mo bis Fr von  9-17 Uhr, dienstags und donnerstags bis 19 Uhr
  • Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.
    Telefon: 0800-30 50 750 (kostenfrei und anonym)
  • JUUUPORT ist eine bundesweite Beratungsplattform, auf der sich Jugendliche gegenseitig helfen, wenn sie Probleme im oder mit dem Internet haben. Ob Cybermobbing, Abzocke, Datensicherheit oder Technik – zu allen Web-Themen können Jugendliche auf www.juuuport.de Fragen stellen.
  • Wer von Cybergrooming betroffen ist, kann diese Übergriffe bei ZEBRA melden. Die Meldung wird von der Medienanstalt NRW überprüft und an die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen weitergeleitet. Für pädagogische Fachkräfte gibt es ein Handout zum Meldeformular.