Sexting

Sexting ist ein Kofferwort, bestehend aus den Wörtern „Sex“ und „Texting“. Es beschreibt das Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger Aufnahmen via Computer oder Smartphone. Unter Jugendlichen sind auch die Begriffe "Pics" oder "Nudes" gebräuchlich.

Das Phänomen „Sexting“ hat aufgrund der wertenden Darstellung in den letzten Jahren ein negatives Image. Dazu kommt, dass vor allem die missglückten Fälle Schlagzeilen machten. Es wurden hauptsächlich die Risiken und Nebenwirkungen von Sexting betont (z. B. unerlaubte Weitergabe der Aufnahmen, Mobbing und soziale Ausgrenzung). Über die Risiken aufzuklären ist wichtig, aber tatsächlich kann Sexting auch ohne Folgen sein und muss nicht per se negativ bewertet werden. Es kann Teil einer modernen Intimkommunikation sein, wenn die Beteiligten alt genug sind, sich gut genug kennen, sich fair und respektvoll verhalten und einige wichtige Aspekte beachten.

Warum nutzen Jugendliche Sexting?

Junge Menschen kommunizieren inzwischen bevorzugt online miteinander, lernen sich kennen, tauschen sich aus, pflegen Freundschaften und Liebesbeziehungen. Auch Erfahrungen mit Beziehungen und Sexualität werden online gemacht. So kommt es vor, dass man auch Intimität und intime selbst gemachte Aufnahmen teilt. Sexting kann als eine neue Form der Intimkommunikation interpretiert werden, die einvernehmlich zwischen Menschen stattfindet. Längst nicht jeder probiert es aus, aber wenn, dann wird Sexting genutzt…

  • zur Selbstdarstellung: Wie will ich sein, kann ich auch „sexy“ sein? Wie kommt das bei anderen an?
  • als Liebesbeweis oder zur Beziehungspflege: Sexting-Aufnahmen werden zum Beispiel als sexy Geschenk an die Partnerin und den Partner verschickt oder an den Schwarm als Vertrauensbeweis.
  • zur gegenseitigen sexuellen Erregung.
  • zum Kennenlernen, Flirten.
  • als Antwort auf ein erhaltenes sexy Bild. Man verschickt also auch ein Sexting-Bild von sich, weil jemand anderes zuvor ein Bild zugesendet hat.

Mit Jugendlichen über Sexting sprechen

Manchmal ist es sehr schwer, über ein Thema wie „Sexting“ ins Gespräch zu kommen. Hier haben wir ein paar Denkanstöße für Sie, wie man das Thema ansprechen kann.

Ehe Sie über „die Jugendlichen“ reden, sprechen Sie mit ihnen. Statt sie für ihr Handeln zu verurteilen, suchen Sie das Gespräch mit den jungen Menschen. Es gibt ganz unterschiedliche Haltungen zum Umgang mit Sexting, die Sie reflektieren sollten. Die Gründe für Sexting sind vielfältig und nicht längst jeder Jugendliche hat Lust darauf. Am meisten hilft es für eine vertrauensvolle Beziehung, wenn Sie signalisieren, dass Sie sich dem Thema neutral und offen zuwenden.

Reden Sie mit jungen Menschen auch über die vorherrschenden medialen Rollenbilder und über die unterschiedlichen Geschlechterrollenerwartungen. Regen Sie an, diese zu hinterfragen und darüber nachzudenken, was die Aufnahmen transportieren. Reflektieren Sie auch Ihre eigene Wahrnehmung über Medienvorbilder und seien Sie sensibel dafür, wie schwer es für junge Menschen sein kann sich gegen die vorhandenen „Verhaltensvorlagen“ durchzusetzen.

Machen Sie klar, dass man niemals Aufnahmen von sich machen soll, wenn man sich dabei unwohl fühlt. Nein zu sagen ist dann das einzig Richtige. Der Druck mitzumachen, kann enorm sein. Viele junge Menschen haben ein gutes Gespür dafür, was sie wollen und was nicht, und kennen sich auch mit den Regeln im Umgang mit Aufnahmen aus. Trotzdem können diese Regeln schnell über Bord geworfen werden, wenn man zum Beispiel verliebt ist oder sich dem Gruppendruck beugt. Stärken Sie junge Menschen daher, ihrem Bauchgefühl zu vertrauen.

Machen Sie deutlich, dass sie freizügige Aufnahmen anderer niemals weiterleiten. Das ist unfair und strafbar. Jugendliche kennen eigentlich die wichtigsten Regeln wie das „Recht am eigenen Bild“, aber immer wieder werden diese Grenzen überschritten.

Positionieren Sie sich deutlich, wenn Menschen für das Erstellen intimer Aufnahmen verurteilt werden. Machen Sie deutlich, dass der Unrechtsmoment im Weiterleiten der Aufnahmen besteht und nicht im Erstellen eines freizügigen Bildes. Bestärken Sie junge Menschen, sich für betroffene Menschen einzusetzen.

Was tun, wenn Sexting schief geht?

Wenn Sexting schief geht, also zum Beispiel Aufnahmen ungefragt weiterverbreitet wurden, fühlen sich Betroffene oft hilflos und bloßgestellt. Im Folgenden zeigen wir Handlungsmöglichkeiten auf.

Fragen Sie nach dem Sachverhalt und dem Erleben der Person. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen und Verurteilung. Bestärken Sie den jungen Menschen in seiner Entscheidung, sich Hilfe zu holen und sich mit diesem intimen Geheimnis jemandem anzuvertrauen. Das erfordert viel Überwindung und Mut – viele Jugendliche wissen nämlich um die gängige Haltung, dass das Opfer selbst schuld sei, was es nicht leichter macht, jemandem davon zu erzählen.

Wenn ein Kind ein sexy Bild von sich verschickt hat und die Aufnahmen in die falschen Hände geraten sind, dann machen Sie keine Vorwürfe! Es fühlt sich bereits verraten, dem Spott anderer ausgeliefert und verletzlich. Wichtig ist es, dass Sie Ihrem Kind das Gefühl vermitteln, dass es sich bei Ihnen sicher und verstanden fühlen kann. Machen Sie sich und anderen klar, dass der Unrechtsmoment im unerlaubten Weiterleiten liegt.

Scheuen Sie sich nicht, nach selbst- oder fremdgefährdenden Gedanken oder Handlungen zu fragen. Schützen Sie so die seelische und körperliche Gesundheit des Betroffenen und Dritter. Überlegen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person, wie die Gefährdungslage deeskaliert werden kann und welche Personen damit betraut werden müssen.

Nur wenn gehandelt wird, kann der Prozess aufgehalten werden. Und vertrauen Sie darauf, dass Sie mithilfe eines guten Netzwerkes Hilfe bekommen.

Melden Sie die Aufnahmen beim Anbieter des Dienstes, über den das Material verschickt oder veröffentlicht wurde. Prüfen Sie, ob Sie die Polizei benachrichtigen müssen! Veranlassen Sie gemeinsam die Entfernung der Aufnahmen. Bei den etablierten Diensten, wie z.B. Facebook oder YouTube ist das verhältnismäßig einfach, da es hier spezielle Meldefunktionen gibt. Bei Diensten wie Snapchat oder WhatsApp ist es nach wie vor schwer möglich, den Kontakt zum Anbieter herzustellen. Dennoch sollte versucht werden um die Löschung des besagten Bildes oder Videos zu bitten. Denn: Wenn man den Anbieter über den Rechtsverstoß informiert hat, kann man ihm gegenüber auch einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Der Kontakt zum Anbieter ist im Impressum angegeben. Wenn Straftatsbestände vorliegen – beispielsweise bei der Verbreitung von kinder- oder jugendpornografischem Material – muss die Polizei eingeschaltet werden.

Es kann vorkommen, dass sich Betroffene plötzlich einer Vermittlung verweigern oder Hilfe ablehnen. Hintergrund davon kann sein, dass Betroffene Angst bekommen bei dem Gedanken daran, dass weitere Personen hinzugezogen werden müssen (zum Beispiel die Polizei). Suchen Sie in dem Fall das Gespräch, sichern Sie Unterstützung zu und machen Sie Betroffenen Mut.

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