Erpressung mit sexualisierten Aufnahmen

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und das Recht am eigenen Bild können verletzt werden, wenn die Verbreitung intimer oder sexualbezogener Medieninhalte angedroht wird. Die Inhalte können echt oder auch durch KI manipuliert worden sein. 

Sextortion

Sextortion meint die sexuelle Erpressungen über das Internet. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Sex“ und „Extortion“ (deutsch: Erpressung) zusammen. Hierbei nehmen Personen meist online Kontakt zu ihren Opfern auf, um an sexuell explizite Aufnahmen von ihnen zu gelangen. Anschließend drohen sie den Betroffenen mit der Veröffentlichung des Materials, um an Geld oder weitere Aufnahmen zu gelangen. Bei finanziell motiviertem Sextortion fordern Täter*innen Geld. Finanzielles Sextortion wird zunehmend von internationalen Betrugsbanden angewendet. Bei sexuell motiviertem Sextortion fordern Täter*innen weitere sexuelle Aufnahmen.

Bei einer anderen Form von Sextortion erhalten Betroffene Nachrichten, in denen behauptet wird, bereits in Besitz intimer Aufnahmen zu sein. Täter*innen geben dabei zum Beispiel vor, ein Gerät der betroffenen Person „gehackt“ zu haben und dabei auf das Material gestoßen zu sein. Auch in diesen Fällen werden Betroffene meist aufgefordert, Geld zu senden.

Mit Blick auf den Anstieg von Deepfakes im Netz, warnen Expert*innen auch vor Sextortion-Fällen, bei denen KI-generierte Inhalte als Mittel genutzt werden, um die Betroffenen zu erpressen. Weitere Informationen zum Thema Künstliche Intelligenz und sexuelle Gewalt finden Sie auf der Seite Deepnudes & Deepfake-Pornos.

Sextortion ist als Form der Erpressung strafbar. Handelt es sich um Abbildungen von Kindern oder Jugendlichen, kommt eine Strafbarkeit wegen Erstellung, Besitz oder Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie hinzu.

Ich bin von Sextortion betroffen. Was jetzt?

  • Ruhig bleiben: Wer von Sextortion betroffen ist, sollte keine voreiligen Schritte unternehmen und versuchen ruhig zu bleiben.
  • Beweise sichern: Es ist wichtig rechtssichere Screenshots der Chatverläufe und Nachrichten oder auch vom Account dieser Person zu machen. HateAid erklärt, was man dabei beachten muss. Achtung: Niemals Screenshots von Kinder- oder Jugendpornografie anfertigen!
  • Kontakt abbrechen, melden, blockieren: Man sollte den Kontakt zu der Person, die einen erpresst, sofort abbrechen und auf keine Nachrichten mehr reagieren. Diese Person sollte auch auf der jeweiligen Plattform gemeldet und blockiert werden.
  • Kinder- und Jugendpornografie melden: Wenn es sich um Aufnahmen von Personen unter 18 Jahren handelt, können diese auch unter www.internet-beschwerdestelle.de oder jugendschutz.net gemeldet werden.
  • Kein Geld überweisen: Auf keinen Fall sollte man auf die Forderungen eingehen und Geld zahlen. Die Erpressungen hören danach in der Regel nicht auf, sondern werden eher verstärkt.
  • Take It Down oder StopNCII nutzen: Diese beiden Dienste helfen dabei, den Upload von intimen Bildern bei den teilnehmenden Plattformen zu verhindern. Take It Down richtet sich an Personen unter 18 Jahren und StopNCII.org an Personen ab 18 Jahren. Weitere Infos dazu gibt es in unserem News-Artikel.
  • Anzeige erstatten: Es ist ratsam die örtliche Polizeistation aufzusuchen und Anzeige zu erstatten. Denn sexuelle Erpressung ist verboten. Dafür vorher unbedingt die Beweise sichern.
  • Hilfe holen: Man muss nicht alles allein schaffen. Betroffene können eine Vertrauensperson oder auch Beratungsangebote um Hilfe bitten.