Sicherer surfen mit Filtern und Co.

Kinder brauchen im Internet Schutz vor entwicklungsgefährdenden Inhalten. Ergänzend zu einer fundierten Medienerziehung in der Familie können Jugendschutzfilter und Jugendschutzprogramme technische Unterstützung bieten. So können z.B. nur geschützte Surfräume zugänglich gemacht und entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte gesperrt werden. Neben der Möglichkeit, unpassende Inhalte zu filtern, können Eltern mit Jugendschutzprogrammen auch die Nutzungszeiten ihrer Kinder im Blick behalten. Außerdem gibt es Möglichkeiten, Kauffunktionen für Kinder einzuschränken und bei mobilen Geräten den Standort zu überwachen. In unserem Themenbereich bekommen Sie einen Überblick über die grundlegenden Funktionen von Jugendschutzprogrammen. Außerdem erfahren Sie, warum diese technischen Möglichkeiten eine gute Ergänzung sind, aber keine Medienerziehung ersetzen können.

Welche Schutzfunktionen bieten Jugendschutzprogramme?

Jugendschutzprogramme sind mittlerweile auf den meisten Geräten direkt im Betriebssystem integriert. Für PCs und Laptops bieten die am weitesten verbreiteten Betriebssysteme Windows und iOS solche Schutzfunktionen an. Da PCs und Laptops oft von mehreren Personen genutzt werden, kann man in den Betriebssystemen einzelne Konten mit verschiedenen Schutzniveaus anlegen. So können zum Beispiel Eltern und Kinder das gleiche Gerät benutzen, sind allerdings mit verschiedenen Konten angemeldet.

Die Kinderkonten werden von den Eltern verwaltet. In der Regel ist für Kinderkonten bereits ein Inhaltsfilter voreingestellt. Beim Zugriff auf das Internet sind so unangemessene Inhalte nicht aufrufbar. Außerdem können Eltern für die Kinderkonten verschiedene Funktionen des PCs oder des Laptops beschränken. Auch können sie Zeitlimits festlegen und auf Wunsch werden die Nutzungszeiten der Kinder protokolliert.

Mobile Geräte, vor allem Smartphones, werden in der Regel nicht von mehreren Personen genutzt. Auch hier gibt es in den Betriebssystemen Android und iOS integrierte Jugendschutzprogramme. Bei diesen Programmen wird in der Regel nicht zwischen verschiedenen Konten gewechselt, sondern das Gerät ist für die Nutzung durch ein einzelnes Kind eingerichtet. Die Schutzfunktionen umfassen in der Regel eine Filtersoftware für Internetinhalte, Protokollfunktionen, um das Nutzungsverhalten des Kindes zu überwachen und die Möglichkeit, bestimmte Apps und Funktionen des Geräts einzuschränken oder komplett zu blockieren. Bei vielen mobilen Geräten kommt noch die Möglichkeit zur Standortüberwachung hinzu.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) prüft Jugendschutzprogramme. Hier finden sich Informationen zu Anforderungen an Jugendschutzprogramme beim Anerkennungsverfahren der FSM. Das anerkannte Jugendschutzprogramm JusProg ist kostenfrei für alle Endgeräte nutzbar.

Welche Programme gibt es und wie gut funktionieren sie?

Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Jugendschutzprogrammen auf dem Markt. Sie werden zum Beispiel über die App-Stores zum Download angeboten. Aufgrund der schieren Anzahl der Programme und der Komplexität der Funktionen ist es nicht möglich, eine klare Empfehlung für ein Programm abzugeben. Wir haben uns dazu entschlossen, die gängigen Jugendschutzoptionen für mobile Geräte in den Betriebssystemen Android und iOS zu testen. Außerdem haben wir das kostenpflichtige Jugendschutzprogramm Salfeld Kindersicherung ausprobiert, weil es bei der Überprüfung der Stiftung Warentest zum Testsieger gekürt wurde.

Bitte beachten Sie, dass unseren Erfahrungsberichten keine systematischen Tests zugrunde liegen und wir auch keine Empfehlungen für oder gegen eines der Programme aussprechen. Wir möchten interessierten Eltern eine erste Orientierung geben, die auf der Suche nach einem passenden Jugendschutzprogramm sind. Die Erfahrungsberichte wurden 2024 veröffentlicht und beschreiben unsere Erfahrungen mit den Programmen zu diesem Zeitpunkt. Änderungen an den Programmen, die nach der Veröffentlichung der Texte erfolgt sind, werden daher nicht berücksichtigt.

Was müssen Eltern beim Einsatz von Jugendschutzprogrammen bedenken?

Der Gedanke ist bestechend: Mit einer einzigen App sind alle lästigen Diskussionen um Bildschirmzeit beendet und Eltern müssen sich nie wieder die Sicherheit ihrer Kinder im Internet sorgen. Eine App, die das alles leistet, gibt es leider nicht. Zwar bieten gute Jugendschutzprogramme viele Schutzmaßnahmen, sie sind jedoch keine Allheilmittel für jegliche Probleme und bieten keinen vollständigen Schutz. Technischer Jugendmedienschutz ist daher eine hervorragende Ergänzung zur Medienerziehung in der Familie. Aber niemals können technische Lösungen eine dem Kind zugewandte und dialogbasierte Medienerziehung ersetzen. Folgende Punkte sollten Eltern beachten, wenn sie Jugendschutzprogramme auf den Geräten ihrer Kinder installieren.

Kindern einen sicheren und gesunden Umgang mit Medien zu ermöglichen, ist eine große Herausforderung. Ein gut funktionierendes Jugendschutzprogramm ist eine hervorragende Ergänzung bei der Medienerziehung. Aber es sollte niemals die einzige Maßnahme sein. Zum einen können technische Lösungen nie einen vollständigen Schutz gewährleisten. Zum anderen sollten Kinder nach und nach lernen, auch selbstständig mit Medien umzugehen, sich an Regeln zu halten und eine gesunde Selbstkontrolle im Bezug auf ihre Bildschirmzeit zu entwickeln.

Auch mit einem Jugendschutzprogramm ist es sinnvoll, zunächst gemeinsam in der Familie Regeln für die Mediennutzung auszuhandeln. Dabei hilft das Angebot www.mediennutzungsvertrag.de. Die Durchsetzung der Regeln, zum Beispiel, wenn es um Nutzungszeiten geht, kann dann durch ein Jugendschutzprogramm unterstützt werden.

Eltern sollten sich regelmäßig erkundigen, welche Erlebnisse ihr Kind mit Medien hat. Auch die gemeinsame Mediennutzung schafft Gesprächsanlässe. So bleiben Eltern im regelmäßigen Austausch dazu, was ihre Kinder online erleben, was sie fasziniert und was sie vielleicht auch bedrückt. Weitere Informationen dazu haben wir in unserem Artikel „Mit diesen Fragen erfährst Du mehr über die Mediennutzung Deines Kindes“ zusammengestellt.

Zum Thema Jugendschutzprogramme und Medienerziehung sollten Eltern Folgendes bedenken:

  • Nutzen Sie Jugendschutzprogramme als Ergänzung zur Medienerziehung und nicht als Ersatz.
  • Vereinbaren Sie klare Regeln für die Mediennutzung in der Familie. Zum Beispiel mit www.mediennutzungsvertrag.de
  • Bleiben Sie im regelmäßigen Austausch mit Ihren Kindern zu Online-Erlebnissen und bieten Sie sich als Ansprechperson bei Problemen an.

Die meisten Jugendschutzprogramme enthalten Filter für unangemessene Internetinhalte. Dabei handelt es sich zum Beispiel um bekannte Seiten, die Pornografie oder Gewaltinhalte verbreiten. Diese Seiten sind in einer Datenbank erfasst. Der Zugriff auf diese Seiten wird durch einen Jugendschutzfilter unterbunden. Viele Seiten spielen auch im Quellcode eine Altersangabe an den Internetbrowser aus. Einige Programme können auch den Zugriff auf Webseiten unterbinden, die noch nicht erfasst sind. In diesem Fall wird nach bestimmten Wörtern gefiltert. Enthält eine URL zum Beispiel das Wort „Porno“ oder „Sex“, wird der Zugriff vorsichtshalber verhindert.

So sinnvoll solche Filter auch sind, sie haben ihr Grenzen. In der Regel funktionieren sie lediglich in einem bestimmten Browser zuverlässig. Wenn ein anderer Browser verwendet wird, kann es sein, dass der Filter schlechter oder gar nicht mehr funktioniert. Außerdem ist die Vorstellung, dass Kinder nur über den Internetbrowser mit unangemessenen Inhalten in Kontakt kommen, unrealistisch. Andere Verbreitungswege sind vor allem Messenger und Social-Media-Apps, aber auch Streamingportale. In diesen Programmen sind die Jugendschutzfilter wirkungslos, da sie nur in einem Internetbrowser funktionieren.

Filter schützen auch nicht vor Kontaktrisiken wie Cybermobbing oder Cybergrooming. Und sie können komplexere problematische Inhalte wie Desinformationen oder unzulässige Werbung nicht erkennen. Die Filterung nach bestimmten Wörtern birgt darüber hinaus die Gefahr, dass auch sinnvolle Angebote gesperrt werden. Webangebote zur jugendgerechten Sexualaufklärung werden zum Beispiel sehr wahrscheinlich das Wort „Sex“ enthalten und könnten deswegen gesperrt werden.

Wenn Eltern Filtersoftware benutzen, sollten sie Folgendes bedenken:

  • Filter funktionieren in der Regel nur in bestimmten Programmen. Alle anderen Programme müssen entweder gesperrt oder einzeln sicherer eingestellt werden.
  • Für junge Kinder bietet es sich an, nur einige wenige gute Kinderangebote zugänglich zu machen. Eine Übersicht guter Angebote finden Sie auf klicksafe.de/kinder und www.seitenstark.de
  • Wie restriktiv ein Filter eingestellt wird, sollte sich daran orientieren, welchen Entwicklungsstand das Kind hat. Je älter und reifer ein Kind ist, desto mehr Freiheiten sollten Sie ihm zugestehen.

Auf lange Sicht können Jugendschutzprogramme sicherlich Erleichterungen in der Medienerziehung mit sich bringen. Allerdings sollten Eltern nicht davon ausgehen, dass das richtige Einrichten des Programms mit einem Klick erledigt ist. Jugendschutzprogramme sind theoretisch für alle Personen von 0 bis 18 Jahren gedacht. Wer ein Gerät für ein 4-jähriges Kind einrichten möchte, muss andere Sicherheitsstandards ansetzen als bei einem Gerät für eine 16-jährige Person. Daher bieten die meisten Jugendschutzprogramme eine Vielzahl an Einstellungsmöglichkeiten. Sich damit vertraut zu machen, erfordert Zeit. Und auch in den Tagen und Wochen nach der ersten Einrichtung sollten Eltern beobachten, ob das Jugendschutzprogramm wie gewünscht funktioniert und gegebenenfalls in den Einstellungen nachbessern.

Beim Einrichten von Jugendschutzprogrammen sollten Eltern Folgendes bedenken:

  • Nutzen Sie die Schritt-für-Schritt-Anleitungen auf www.medien-kindersicher.de, um Ihnen das Einrichten zu erleichtern.
  • Bedenken Sie, dass das richtige Einrichten des Gerätes ein Prozess ist, der sich über mehrere Tage oder Wochen hinziehen kann, bis die passenden Einstellungen für Ihr Kind gefunden sind.
  • Die Einstellungen sollten sich immer am Entwicklungsstand des Kindes orientieren. Das bedeutet, auch über einen längeren Zeitraum hinweg, müssen Sie voraussichtlich immer wieder Änderungen an den Einstellungen vornehmen.

Jugendschutzprogramme sind keine vollkommen sicheren und geschlossenen Systeme. Selbstverständlich ist es also auch möglich, Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen. Ein Beispiel: Wenn Eltern den Zugang zur YouTube-App auf eine Stunde am Tag beschränkt haben, können Kinder trotzdem in WhatsApp YouTube-Videos öffnen und dort auch über die Zeitbeschränkung hinaus anschauen. Findige Kinder können so von ihren Eltern eingerichtete Beschränkungen umgehen. Dieses Beispiel verdeutlicht: Es macht Sinn, das Kindergerät zunächst selbst auf mögliche Schlupflöcher zu testen. Außerdem können Eltern über die Protokollierung der genutzten Apps Hinweise darauf bekommen, ob ihr Kind Schutzeinstellungen umgeht. In dem oben beschriebenen Fall wäre es zum Beispiel auffällig, wenn das Kind plötzlich anfängt, mehrere Stunden am Tag WhatsApp zu nutzt, ohne dass es dafür eine sinnvolle Erklärung gibt.

Zum Thema Schlupflöcher in Jugendschutzprogrammen sollten Eltern Folgendes beachten:

  • Erklären Sie Ihrem Kind, warum Sie manche Schutzeinstellungen und Beschränkungen für sinnvoll halten. Dadurch können Sie die Akzeptanz beim Kind erhöhen.
  • Probieren Sie gerade am Anfang auch das Kindergerät aus und prüfen Sie selbst, ob Sie Sicherheitseinstellungen umgehen können.
  • Falls aktiviert, haben Sie einen Blick auf die Nutzungszeiten des Kindes. Hier können Sie Hinweise auf problematische Nutzung des Geräts finden.

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gilt auch in der digitalen Welt. Das legt die Allgemeine Bemerkung Nr. 25 über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld fest. Die Kinderrechte garantieren Kindern auf der einen Seite ein Recht auf Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und vor Gewalt. Sie garantieren Kindern aber auf der anderen Seite auch ein Recht auf Zugang zu Kultur, Freizeit und Spiel.

Eltern und andere Erwachsene, die Kinder erziehen, stehen damit in der Verpflichtung, Kindern den größtmöglichen Schutz zu bieten, ohne dabei ihre Rechte auf freie Entfaltung und Privatsphäre unzulässig einzuschränken. Dabei muss auch den sich entwickelnden Fähigkeiten eines Kindes Rechnung getragen werden. Das bedeutet, dass Schutzmaßnahmen immer wieder darauf überprüft werden müssen, ob sie noch angemessen sind oder ob das Kind mittlerweile weit genug entwickelt ist, um ohne dies Schutzmaßnahmen auszukommen.

Zum Thema Kinderrechte und Jugendschutzprogramme sollten Eltern Folgendes beachten:

  • Machen Sie sich mit den Kinderrechten vertraut, um zu wissen, welche Rechte Sie beachten und Ihren Kindern ermöglichen müssen. Eine deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 finden Sie hier.
  • Überprüfen Sie regelmäßig, ob die eingerichteten Schutzmaßnahmen noch dem Entwicklungsstand Ihres Kindes entsprechen und passen Sie gegebenenfalls Einstellungen an.
  • Nutzen Sie niemals heimlich technische Überwachungsmöglichkeiten. Dazu gehören Protokolle zur Internetnutzung (z.B. besuchte Webseiten), Einblick in private Kommunikation und Überwachung des Standortes. Wenn Sie diese Funktionen aus Sicherheitsgründen nutzen wollen, informieren Sie vorher Ihr Kind darüber.

Das Portal Medien-kindersicher.de informiert Eltern über technische Schutzlösungen für die Geräte, Dienste und Apps ihres Kindes. Mit dem Medien-kindersicher-Assistenten können Eltern sich auf der Grundlage des Alters ihres Kindes und den von ihm genutzten Geräten und Diensten eine maßgeschneiderte Schutzlösung erstellen.