YouTuber*in werden – Traumberuf für Kinder

Ähnlich wie Musik- oder Filmstars sind „YouTuber“ große Vorbilder für Kinder und Jugendliche. Daher ist es kaum verwunderlich, dass viele Heranwachsende „YouTuber*in“ werden wollen. Diese verbringen scheinbar ihre ganze Zeit damit, Videos zu erstellen und ihrem Hobby (z.B. Computerspielen, Reisen, Schminken) nachzugehen und damit „viel“ Geld zu verdienen. Was hinter der Kamera passiert, wird oft nicht bedacht. Sprechen Sie daher zunächst mit Ihrem Kind über die möglicherweise naiven Vorstellungen über den Beruf YouTuber*in.

Sprechen Sie mit Ihrem Kind auch über:

  • Kosten für notwendige Technik und Ausrüstung
  • Aufbau von Knowhow und zeitlicher Aufwand für das Filmen und Schneiden von Video-Clips
  • Arbeitsbelastung: Um auf YouTube erfolgreich zu sein, muss man ständig aktiv sein. Neben YouTube müssen täglich auch andere Plattformen wie z.B. Instagram „bespielt werden“. Dies erlaubt kaum Auszeiten, da sonst die Reichweite sinkt und man Werbeeinnahmen und damit die eigene Lebensgrundlage verliert.
  • Privatsphäre: Als YouTuber*in muss man bereit sein, viele persönliche Informationen aus dem eigenen Leben zu teilen. Man macht sich angreifbar für Kritik.

Aktiv auf YouTube

Bevor Ihr Kind eigene YouTube-Clips veröffentlicht, sollte es folgende Dinge beachten:

Das Google Konto: Voraussetzung für den eigenen YouTube Kanal

Für die Erstellung eines Google-Kontos ist laut DSGVO das Alter von mindestens 16 Jahren Grundvoraussetzung. Man geht davon aus, dass Jugendliche ab diesem Alter die Tragweite ihrer YouTube-Nutzung besser einschätzen können. Hierbei spielt insbesondere der Umgang mit personenbezogenen Daten eine Rolle. Allerdings ist für die Registrierung bei YouTube laut Nutzungsbedingungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren außerdem die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Eigene Privatsphäre wahren

Bereits bei der Erstellung eines YouTube-Kanals sind einige Aspekte zu beachten: der YouTube-Nutzername sollte keinen Rückschluss auf personenbezogene Daten, wie den richtigen Namen, das Alter oder den Wohnort erlauben. Bei der Produktion eines jeden Videos ist abzuwägen, welche Aspekte des persönlichen Lebens ausgeblendet bleiben sollen. So ist bspw. davon abzuraten, Videos im eigenen Kinderzimmer zu drehen.

Privatsphäre-Einstellungen nutzen

Für jedes auf YouTube veröffentlichte Video sollte geprüft werden, welchem Nutzerkreis der Zugang dazu erlaubt werden soll. YouTube bietet die Möglichkeit, Videos lediglich einem eingeschränkten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Zudem ist es möglich, ein Video als „nicht gelistet“ auf YouTube hochzuladen. Hierbei erhalten Nutzer*innen einen Link auf das Video, der an andere weitergegeben werden kann. Allerdings ist zu beachten, dass auch ein solcher Link von Dritten unkontrolliert an andere weitergebeben werden kann.

Urheberrecht beachten

Wie auch sonst im Internet gelten auf YouTube Gesetze, die alle unbedingt beachten müssen: So darf man ohne die Erlaubnis von Urheber*innen keine fremden Videos auf dem eigenen YouTube-Kanal hochladen. Falls in dem Video andere zu sehen sind, sollte man diese vor dem Posten fragen, ob sie damit einverstanden sind. Vor allem, wenn es sich um „peinliche“ Aufnahmen handelt. Denn laut dem Recht am eigenen Bild darf man Bilder nicht ohne die Zustimmung der abgebildeten Person veröffentlichen und niemanden auf Bildern „bloßstellen“ oder „herabsetzen“. Vorsicht ist auch bei Hintergrundmusik in den Videos geboten. Hierbei sollten am besten eigene Lieder oder Musik verwendet werden, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden.

Kommentarfunktion: Umgang mit Kritik zu eigenen Videos

Der Umgangston im Internet ist nicht immer nett. Bereiten Sie Ihr Kind darauf vor, dass es möglicherweise nicht nur positives Feedback zu eingestellten Videos erhalten wird. Besprechen Sie, wie mit solchen Kommentaren umgegangen werden kann. Saferinternet.at zeigt in Schritt-für-Schritt-Anleitungen wie man Kommentare an die Plattform melden oder die Kommentar-Funktion ausschalten kann.