WhatsApp

Der Messenger-Dienst WhatsApp ist auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Während jüngere Kinder ihn hauptsächlich für den Kontakt mit ihren Eltern nutzen, dient er bei Jugendlichen mehr zur Kommunikation untereinander. Das Mindestalter für die Nutzung liegt laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp bei 16 Jahren. Es wird jedoch nicht kontrolliert, ob Nutzer*innen das erforderliche Mindestalter bereits erreicht haben.

Mit der Messenger-App können Text- und Sprachnachrichten, Bilder, Videos, Dateien, Kontakte sowie der eigene Standort versendet werden. Ebenfalls sind Anrufe und Videotelefonie sowie Statusmeldungen möglich. So bietet WhatsApp eine Plattform zur schnellen und einfachen Kommunikation mit zahlreichen Möglichkeiten. Mittlerweile gibt es deshalb auch in den meisten Schulklassen einen Klassenchat in WhatsApp. Die attraktiven Kommunikationsmöglichkeiten bergen allerdings auch einige Risiken.

Neben Datenschutzproblemen stellen unangemessene Inhalte, wie zum Beispiel angsteinflößende Kettenbriefe, ein großes Problem dar. Diese werden oft unbedacht verbreitet. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, wie sie mit solchen Inhalten umgehen können und bieten Sie immer Ihre Hilfe an. Da Privatsphäre-Einstellungen bei WhatsApp sozusagen nicht vorhanden sind, liegt es an den Nutzenden selbst, auf versendete Inhalte zu achten. Das heißt, man sollte nur solche Inhalte versenden, die jeder lesen oder sehen darf. Es gilt auch hier: Erst denken, dann schreiben!

Datenschutz in WhatsApp

Hat man die Anwendung installiert, werden automatisch alle Kontakte im Adressbuch abgerufen, unabhängig davon, ob diese selbst WhatsApp nutzen. Dies ist ein Vorgang, der von Datenschützer*innen immer wieder scharf kritisiert wird. Die Kontakte, die ebenfalls den WhatsApp-Messenger installiert haben, werden daraufhin in der App automatisch angezeigt.

Alle Kontakte kann man nun, je nach Privatsphäre-Einstellungen, ohne ihre Zustimmung zu Gruppen hinzufügen. Hier wird dann die eigene Nummer zudem jedem Mitglied der Gruppe angezeigt. So kann die persönliche Rufnummer schnell in falsche Hände gelangen.

Da WhatsApp zu Meta (ehemalig Facebook) gehört, sind die eigenen Daten vor dem Mutterkonzern auch nicht sicher. Neben der eigenen Telefonnummer und den Nutzungszeiten, können auch die Metadaten von Nutzer*innen erfasst werden. Dies umfasst dann, mit wem man wie oft kommuniziert, oder in welchen Gruppen man sich innerhalb von WhatsApp aufhält.

WhatsApp gibt daher ebenso die Telefonnummern anderer Kontakte aus dem eigenen Adressbuch weiter – auch wenn diese WhatsApp nicht verwenden. Sofern man selbst dann noch über einen Facebook-Account verfügt, können aus der Verbindung dieser Daten noch bessere Rückschlüsse gezogen werden. Diese Daten können später für personalisierte Werbung o. Ä. genutzt werden.

WhatsApp sicher einrichten

WhatsApp bietet wenig Möglichkeiten die eigene Privatsphäre zu schützen. Vor allem Kinder und Jugendliche sollen diese in Anspruch nehmen und WhatsApp so sicher wie möglich einrichten. In den Einstellungen kann man zum Beispiel auswählen, wer Dinge wie die „zuletzt online“ Anzeige sehen kann. Man kann immer auswählen zwischen „sichtbar für jeden, meine Kontakte oder niemanden“. Das ist möglich bei:

  • Zuletzt online
  • Profilbild
  • Info
  • Status

Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sollte hier alles auf „niemanden“ oder „meine Kontakte“ eingestellt werden. Saferinternet.at bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle diese Einstellungen.

Ungewollte Kontaktaufnahme

Über WhatsApp ist es nur möglich mit jemandem Kontakt aufzunehmen, über dessen Nummer man verfügt. In der Regel betrifft das diejenigen Kontakte, die sich auch im eigenen Adressbuch wiederfinden. Es kann allerdings auch der Fall sein, dass unbekannte Person den Kontakt aufnimmt. Das ist bspw. dann möglich, wenn die eigene Mobilfunknummer einer größeren Öffentlichkeit zugänglich ist; sie also etwa in Sozialen Netzwerken zu finden ist etc.

Bei dem Erhalt einer Nachricht von einer unbekannten Nummer, erscheinen im Chatfenster die Schaltflächen "hinzufügen" und „Blockieren". Klickt man auf „Blockieren“, erhält man keine Nachrichten mehr von dem unbekannten Kontakt. Die Möglichkeit, eine Nummer bereits im Vorfeld zu blockieren, besteht nicht. Die blockierte Person kann nicht einsehen, wann man „zuletzt online…“ war oder ob man gerade „online“ ist. Ebenso wenig werden Änderungen an dem eigenen Profil angezeigt. Gibt man einen Kontakt wieder frei, empfängt man keine Nachrichten, die dieser in der Zeit seiner Blockade gesendet hat.

  • Durch das Blockieren entfernt man den Kontakt weder von seiner WhatsApp Liste, noch entfernt man die eigene Nummer von dessen Liste. Um einen Kontakt aus der eigenen WhatsApp Liste zu löschen, muss man diesen aus dem Adressbuch löschen.
  • Auch wenn ein WhatsApp-Kontakt im Dienst selbst blockiert wurde, ist es für diesen weiter möglich, mittels der Mobilfunknummer über SMS, MMS etc. jemanden weiter zu belästigen.