WhatsApp – Beliebter Messenger mit Risiken

Der Messenger-Dienst WhatsApp ist auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Während jüngere Kinder ihn hauptsächlich für den Kontakt mit ihren Eltern nutzen, dient er bei Jugendlichen mehr zur Kommunikation untereinander. Das Mindestalter von WhatApp liegt laut den Nutzungsbedingungen bei 13 Jahren (Stand: Juli 2026). Es wird jedoch nicht kontrolliert, ob Nutzer*innen das erforderliche Mindestalter bereits erreicht haben.

Mit der App können Text- und Sprachnachrichten, Bilder, Videos, Dateien, Kontakte sowie der eigene Standort versendet werden. Ebenfalls sind Anrufe und Videotelefonie sowie Statusmeldungen möglich. So bietet WhatsApp eine Plattform zur schnellen und einfachen Kommunikation mit zahlreichen Möglichkeiten. Die attraktiven Kommunikationsmöglichkeiten bergen allerdings auch einige Risiken.

Neben Datenschutzproblemen stellen unangemessene Inhalte, wie zum Beispiel angsteinflößende Kettenbriefe, ein großes Problem dar. Diese werden oft unbedacht verbreitet. Sprechen Sie mit Ihren Kindern darüber, wie sie mit solchen Inhalten umgehen können und bieten Sie immer Ihre Hilfe an. Da Privatsphäre-Einstellungen bei WhatsApp sozusagen nicht vorhanden sind, liegt es an den Nutzenden selbst, auf versendete Inhalte zu achten. Das heißt, man sollte nur solche Inhalte versenden, die jeder lesen oder sehen darf. Es gilt auch hier: Erst denken, dann schreiben!

Wer sich unsicher ist, ob WhatsApp sicher eingestellt ist, kann das nun einfacher überprüfen. Oberhalb der Datenschutzeinstellungen bietet WhatsApp mit einer hervorgehobenen Nachricht an, durch die verschiedenen Sicherheitsoptionen der App zu führen. Mit einem Klick auf „Überprüfung starten“, sieht man die wichtigsten Einstellungen und kann diese anpassen.

Datenschutz in WhatsApp

Hat man die Anwendung installiert, werden automatisch alle Kontakte im Adressbuch abgerufen. Das geschieht unabhängig davon, ob diese selbst WhatsApp nutzen. Dies ist ein Vorgang, der von Datenschützer*innen immer wieder scharf kritisiert wird. Die Kontakte, die ebenfalls den WhatsApp-Messenger installiert haben, werden daraufhin in der App automatisch angezeigt.

Alle Kontakte kann man nun, je nach Privatsphäre-Einstellungen, ohne ihre Zustimmung zu Gruppen hinzufügen. Hier wird dann die eigene Nummer zudem jedem Mitglied der Gruppe angezeigt. So kann die persönliche Rufnummer schnell in falsche Hände gelangen.

Da WhatsApp zu Meta (ehemalig Facebook) gehört, sind die eigenen Daten vor dem Mutterkonzern auch nicht sicher. Neben der eigenen Telefonnummer und den Nutzungszeiten, können auch die Metadaten von Nutzer*innen erfasst werden. Dies umfasst dann, mit wem man wie oft kommuniziert, oder in welchen Gruppen man sich innerhalb von WhatsApp aufhält.

WhatsApp gibt daher ebenso die Telefonnummern anderer Kontakte aus dem eigenen Adressbuch weiter – auch wenn diese WhatsApp nicht verwenden. Sofern man selbst dann noch über einen Facebook-Account verfügt, können aus der Verbindung dieser Daten noch bessere Rückschlüsse gezogen werden. Diese Daten können später für personalisierte Werbung o. Ä. genutzt werden.

Benutzernamen bei WhatsApp

Mehr Sicherheit oder neue Gefahren?

Bisher waren Accounts immer an eine Telefonnummer gebunden, die den anderen Kontakten auch angezeigt wurde. Auch zukünftig wird weiterhin zwingend eine Telefonnummer nötig sein, um einen WhatsApp-Account zu erstellen. Allerdings wird diese nicht mehr mit anderen Kontakten geteilt, insofern ein Benutzername eingetragen wurde. Wir erklären in unserem Newsartikel warum diese neue Funktion einerseits für mehr Sicherheit sorgt und andererseits zu neuen Problemen führen kann.

WhatsApp sicher einrichten

WhatsApp bietet wenig Möglichkeiten die eigene Privatsphäre zu schützen. Vor allem Kinder und Jugendliche sollen diese in Anspruch nehmen und WhatsApp so sicher wie möglich einrichten. In den Einstellungen kann man zum Beispiel auswählen, wer Dinge wie die „zuletzt online“ Anzeige sehen kann. Man kann immer auswählen zwischen „sichtbar für jeden, meine Kontakte oder niemanden“. Das ist möglich bei:

  • Zuletzt online
  • Profilbild
  • Info
  • Status

Vor allem bei Kindern und Jugendlichen sollte hier alles auf „niemanden“ oder „meine Kontakte“ eingestellt werden. Saferinternet.at bietet Schritt-für-Schritt-Anleitungen für alle diese Einstellungen.

Meta AI - KI-Funktionen

Auch bei WhatsApp kann man Einzelkonversationen mit Meta AI führen. Ein besonderes Feature ist allerdings, dass man Meta AI auch in Gruppenchats nutzen kann. Mit Eingaben von „@Meta AI“ können von Meta AI generierte Inhalte direkt in dem Gruppenchat gepostet werden. Wer in dem Gruppenchat weiter mit dem Beitrag von Meta AI interagieren möchte, kann die Nachricht markieren und auf Antworten klicken. Alle Personen in einem Gruppenchat können also nach wie vor selbst entscheiden, ob sie mit Meta AI interagieren möchten oder nicht. 

→ Mehr Infos gibt es in unserem Newsartikel.

Nummern blockieren und löschen

Über WhatsApp ist es nur möglich mit jemandem Kontakt aufzunehmen, über dessen Nummer man verfügt. In der Regel betrifft das diejenigen Kontakte, die sich auch im eigenen Adressbuch wiederfinden. Es kann allerdings auch der Fall sein, dass unbekannte Person den Kontakt aufnimmt. Das ist bspw. dann möglich, wenn die eigene Mobilfunknummer einer größeren Öffentlichkeit zugänglich ist.

Bei dem Erhalt einer Nachricht von einer unbekannten Nummer, erscheinen im Chatfenster die Schaltflächen "hinzufügen" und „Blockieren". Klickt man auf „Blockieren“, erhält man keine Nachrichten mehr von dem unbekannten Kontakt. Die blockierte Person kann nicht einsehen, wann man „zuletzt online…“ war oder ob man gerade „online“ ist. Ebenso wenig werden Änderungen an dem eigenen Profil angezeigt. Gibt man einen Kontakt wieder frei, empfängt man keine Nachrichten, die dieser in der Zeit seiner Blockade gesendet hat.

  • Durch das Blockieren entfernt man den Kontakt weder von seiner WhatsApp Liste, noch entfernt man die eigene Nummer von dessen Liste. Um einen Kontakt aus der eigenen WhatsApp Liste zu löschen, muss man diesen aus dem Adressbuch löschen.
  • Auch wenn ein WhatsApp-Kontakt im Dienst selbst blockiert wurde, ist es für diesen weiter möglich, mittels der Mobilfunknummer über SMS, MMS etc. jemanden weiter zu belästigen.

Wichtige Fragen & Antworten zu WhatsApp

Laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp  (Stand Juli 2026) liegt das Mindestalter bei 13 Jahren. Es wird jedoch nicht kontrolliert, ob die Nutzer*innen dieses Mindestalter bereits erreicht haben. Eine generelle Empfehlung lässt sich hier nicht geben, da dies von der individuellen Entwicklung des Kindes abhängt. Entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob für es für die Nutzung bereit ist und klären Sie es über die möglichen Risiken auf.

Durch die neue Funktion des Benutzernamens (Stand: Mitte 2026) ist es in Zukunft nicht mehr nötig, die Telefonnummer herauszugeben. Nur wer den exakten Benutzernamen einer Person kennt, kann diese kontaktieren. Zudem kann eine weitere Hürde für die Kontaktaufnahme, der Benutzernamenschlüssel, aktiviert werden. Diese Funktion kann sinnvoll sein, solange der Benutzername er keine Rückschlüsse auf die Identität zulässt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Newsartikel: “WhatsApp ermöglicht Kontakte künftig auch ohne Telefonnummer”

WhatsApp teilt bestimmte Metadaten mit dem Mutterkonzern Meta. Welche Daten genau für andere Meta-Dienste verwendet werden, hängt unter anderem von den jeweiligen Datenschutzbestimmungen und den genutzten Funktionen ab. Die Inhalte von Chats sind zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselt, Metadaten wie Telefonnummern, Profilinformationen oder Nutzungsdaten werden jedoch verarbeitet.

Ein Klassenchat kann den Schulalltag deutlich erleichtern. Es können organisatorische Informationen schnell und einfach geteilt werden und sozialer Austausch stattfinden. Es besteht jedoch auch das Risiko für Cybermobbing, das Teilen unangemessener Inhalte und Nachrichten-Spam. Für einen funktionierenden Klassenchat sind klare Regeln wichtig. Begleiten Sie Ihr Kind bei der Nutzung des Klassenchats und stehen Sie als Ansprechpartner*in bei Problemen zur Verfügung.

Cybermobbing ist mehr als nur ein einmaliger Streit im Klassenchat: Es geht um das regelmäßige Ausgrenzen, Unterdrückung, das ungewollte Teilen privater Inhalte oder Beleidigung. Wenn Sie erste Anzeichen bei Ihrem Kind bemerken, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Kind suchen und dessen Gefühle ernst nehmen. Es kann sinnvoll sein, zur Klärung Lehrer*innen und Expert*innen hinzuziehen. Im Zweifel sollten Sie die Vorfälle per Screenshot dokumentieren, die Mobber*innen blockieren oder sogar die Polizei einschalten.

Für eine sichere Nutzung von WhatsApp sollten Sie die Privatsphäre-Einstellungen auf dem Account Ihres Kindes anpassen. Zudem sollten Sie Ihr Kind über die Risiken der Nutzung aufklären, es für Themen wie Cybermobbing, strafbare Inhalte und den Kontakt zu Fremden sensibilisieren und klare Regeln festlegen. Sie sollten Ihr Kind bei der Nutzung begleiten, statt diese zu verurteilen.

Eltern sollten mit Ihren Kindern bei der Nutzung verschiedene Themen aufgreifen, etwa das Risiko der Kontaktaufnahme durch Fremde, aber auch Maßnahmen, um die eigene Privatsphäre zu schützen. Kinder sollten sensibilisiert werden, welche Informationen und Inhalte nicht geteilt werden sollten. Außerdem sollte das eigene Verhalten in Klassenchats oder im Falle von Cybermobbing thematisiert werden. Kinder sollten wissen, welche Hilfsangebote es im Ernstfall gibt und an welche Vertrauenspersonen sie sich wenden können, wenn sie sich unwohl fühlen.

Generell ist es wichtig, die Telefonnummer des Kindes zu schützen, indem man sie nicht unbedacht herausgibt und auch das Kind dafür sensibilisiert. Sie können zudem einstellen, dass nur Kontakte das Kind in Gruppen einladen können. Wenn es zu einer unerwünschten Kontaktaufnahme kommt, können Sie die unbekannte Nummer blockieren und eventuell Beweise sichern.

WhatsApp bietet verschiedene Funktionen zum Schutz der Privatsphäre. Eltern sollten gemeinsam mit ihren Kindern prüfen, welche Einstellungen sinnvoll sind, etwa für Profilbild, Status, Gruppen, Anrufe unbekannter Personen oder die Sichtbarkeit persönlicher Informationen.

Ob Lehrkräfte mit Schüler*innen oder Eltern über WhatsApp kommunizieren möchten, ist eine persönliche Entscheidung und hängt unter anderem von schulischen Vorgaben und datenschutzrechtlichen Regelungen ab. Oft wird Lehrkräften von privater Teilnahme an Klassenchats abgeraten. Trotzdem sollten Lehrkräfte ihre Schüler*innen aufklären und Regeln festlegen. Weitere Informationen gibt es in unserem Newsartikel “Regeln für ein respektvolles Miteinander im Klassenchat”

Wenn Sie Bedenken zu den Datenschutzrisiken von WhatsApp haben, kann es sich lohnen, sich über europäische Alternativen zu informieren. In unserem Newsartikel Welche europäischen Alternativen zu großen Plattformen gibt es?”finden Sie mehr Informationen dazu.